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Reflexion

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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 entstanden aus Vorlage: OF 453/11 vom 13.11.2018 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden für die Aufstellung einer standortfesten Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Sollten die notwendigen M ittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten kommt es auf der Wilhelmshöher Straße immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929 Antrag vom 28.12.2019, OF 655/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 53 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 268 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 32 4

Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929 Betreff: Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Auf der Wilhelmshöher Straße sind einzelne Fahrunfälle zu verzeichnen, die die Annahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen als Ursache rechtfertigen. Allerdings sind die Örtlichkeiten über die gesamte Wilhelmshöher Straße verteilt. Eine Häufung an einer bestimmten Stelle ist nicht erkennbar. Aus diesem Grund kann die Etatanregung nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 53 entstanden aus Vorlage: OF 655/11 vom 28.12.2019 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 268/18 OBR 11; ST 929/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 werden für die Aufstellung einer standortfesten Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/ 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten kommt es auf der Wilhelmshöher Straße immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 32 4

Beratung im Ortsbeirat: 4