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Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2024, OF 655/3 Betreff: Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zehn Fahrradbügel im Pkw-Parkbereich vor dem Haus Neuhofstrasse 42 im Mindestabstand von 70 cm und vor den beiden Aussenfahrradbügeln eine Abstandssicherung zu installieren. Zusätzlich zwei Stellplätze für Lastenfahrräder. Begründung: Die Fahrradständer an den Ecken Weberstr. und Gluckstr. sind in der Regel voll belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2024 Die Vorlage OF 655/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätze für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimeter zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen". Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 21.02.2024 Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätzen für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimetern zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen. Begründung: Die Fahrradständer an den Ecken Weberstraße und Gluckstraße sind in der Regel belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder abgestellt. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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