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Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der so genannten Baustraße und Anbindung der L 3006 an den Sindlinger Knoten
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2005, V 1605 entstanden aus Vorlage: OF 1432/6 vom 07.11.2005 Betreff: Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der so genannten Baustraße und Anbindung der L 3006 an den Sindlinger Knoten Seit über 20 Jahren wird der Ausbau der so genannten "Baustraße" zwischen Okrifteler Straße und Sindlinger Knoten zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs diskutiert. Involviert sind hierbei neben der Stadt Frankfurt auch die Stadt Hattersheim und das Land Hessen. 1992 wurden diverse Lösungsvorschläge ausgearbeitet und Vorentwürfe mit dem Hessischen Straßenbauamt abgestimmt. Der letzte Sachstand geht aus einer Stellungnahme des Planungsdezernenten Wentz vom 07.07.1995 hervor: "Die Planung wird gegenwärtig zwecks Ausräumung letzter Dissenspunkte überarbeitet und . . muß deshalb nochmals mit der Stadt Hattersheim abgestimmt werden." Nach nunmehr 10 Jahren wird der Magistrat deshalb jetzt um Beantwortung folgender Fragen gebeten: a) Konnte das laufende Abstimmungsverfahren mit der Stadt Hattersheim und dem Land Hessen inzwischen erfolgreich beendet werden? b) Gibt es eventuell bereits eine Planung, die dem Ortsbeirat vorgelegt werden könnte? c) Wenn ja, gibt es bereits konkrete Vorstellungen über die Realisierung des Ausbaus der Baustraße und des Anschlusses an den Sindlinger Knoten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2006, ST 238 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten Baustraße und Anbindung der L 3006 an den Sindlinger Knoten
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2006, ST 238 Betreff: Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten Baustraße und Anbindung der L 3006 an den Sindlinger Knoten In der Zwischenzeit haben sich die Randbedingungen für Planungen im Bereich des Sindlinger Knotens u. a. bzgl. der ursprünglich angenommenen Sanierungsbedürftigkeit des Brückenbauwerks über die B 40 im Zuge der Straße Im Hofheimer Grund geändert. Ein Ausbau des bestehenden Wirtschaftsweges zwischen der Straße Im Hofheimer Grund und der Okrifteler Straße zur Verbesserung der Erschließung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen wird jedoch weiterhin verfolgt. Der Magistrat hat Ende 2005 mit der Bearbeitung einer Vorplanung für die Straßenverbindung Im Hofheimer Grund - Okrifteler Straße unter Berücksichtigung der aktuellen Randbedingungen begonnen. Hierzu sind erneut Abstimmungen mit der Landesstraßenbauverwaltung, der Stadt Hattersheim sowie zwischen den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main notwendig. Eine Vorstellung und Erörterung des Bearbeitungsstandes im Ortsbeirat anhand aussagekräftiger Lagepläne wird voraussichtlich Mitte 2006 möglich sein. Ein Realisierungszeitraum ist noch nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2005, V 1605 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106
Irgendwann muss doch einmal etwas passieren! Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten „Baustraße“ Richtung Hattersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3979 entstanden aus Vorlage: OF 1403/6 vom 16.02.2010 Betreff: Irgendwann muss doch einmal etwas passieren! Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten "Baustraße" Richtung Hattersheim Vorgang: V 1605/05 OBR 6; ST 238/06 Seit über 25 Jahren befindet sich der Ausbau der sogenannten Baustraße zwischen Okrifteler Straße und dem Sindlinger Knoten zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs angeblich in Planung. Die Bemühungen der Dezernenten Küppers, Protzmann, Wentz und Schwarz waren jedoch bis jetzt ohne Ergebnis. In seiner letzten Stellungnahme vom 7. Februar 2006 bekräftigt der Magistrat zwar seinen Willen, den bestehenden Wirtschaftsweg zur Erschließung der Abwasserreinigungsanlage (= Baustraße) weiterhin zu verfolgen, über Aktivitäten zur Erreichung dieses Ziels wurde jedoch nie berichtet. Auch "die Vorstellung und Erörterung des Bearbeitungsstandes im Ortsbeirat anhand aussagekräftiger Lagepläne" Mitte 2006 fanden leider nie statt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, umfassend über den aktuellen Stand der Planung zum Ausbau der Baustraße zu berichten und die Maßnahme in einer Sitzung des Ortsbeirates 6 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 867 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 32 1
Irgendwann muss doch einmal etwas passieren! Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten "Baustraße" Richtung Hattersheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 867 Betreff: Irgendwann muss doch einmal etwas passieren! Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten "Baustraße" Richtung Hattersheim Zur Verbesserung der Anbindung der Abwasserreinigungsanlage Sindlingen an das übergeordnete Straßennetz ist eine Vorplanung erarbeitet worden, die den Ausbau des bestehenden Wirtschaftsweges, einen parallel geführten Zweirichtungsradweg, der abschnittsweise auch der Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dient sowie Kreisverkehre an den Anschlussknotenpunkten Im Hofheimer Grund und Okrifteler Straße vorsieht. Sie gewährleistet eine verkehrssichere Abwicklung der Begegnungsfälle im Schwerverkehr und berücksichtigt die in der städtischen Radverkehrskonzeption enthaltene Verbindung parallel zur B 40/ A 66. Aufgrund der Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge", die nach oben genannter Planung auf ganzer Länge der Ausbaustrecke erforderlich werden, konnte die Abstimmung der Planung innerhalb des Magistrats noch nicht abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, das weitere Vorgehen, unter anderem, Möglichkeiten eines ggf. flächensparsameren Ausbaus mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zu erörtern. Über den aktuellen Stand der Planung wird der Magistrat voraussichtlich im IV. Quartal 2010 in einer Ortsbeiratssitzung berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3979 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106
Straßenverbindung „Im Hofheimer Grund“ - „Okrifteler Straße“ in Sindlingen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 80/6 vom 10.06.2011 Betreff: Straßenverbindung "Im Hofheimer Grund" - "Okrifteler Straße" in Sindlingen Vorgang: V 1605/05 OBR 6; ST 238/06; OM 3979/10 OBR 6; ST 867/10 Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Planungen zum Ausbau der sogenannten Baustraße in Sindlingen zwischen "Okrifteler Straße" und der Straße "Im Hofheimer Grund" im Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2010 teilte das Verkehrsdezernat dem Ortsbeirat 6 mit, "dass der Magistrat über den aktuellen Stand der Planung voraussichtlich im vierten Quartal 2010 in einer Ortsbeiratssitzung berichten wird" (ST 867/10). Nachdem dieser Zeitpunkt jetzt weit überschritten ist, bittet der Ortsbeirat 6 nunmehr dringend um Vorstellung der Vorplanungen sowie der weiteren Schritte zur Realisierung einer Maßnahme, die der dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung in der Okrifteler Straße dienen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1350 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 66 0
Straßenverbindung "Im Hofheimer Grund" - "Okrifteler Straße" in Sindlingen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1350 Betreff: Straßenverbindung "Im Hofheimer Grund" - "Okrifteler Straße" in Sindlingen Eine Vorstellung der in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2011 (ST 867) beschriebenen Vorplanung zum Ausbau des bestehenden Wirtschaftsweges zwischen Im Hofheimer Grund und der Okrifteler Straße im Ortsbeirat 6 kann noch nicht in Aussicht gestellt werden, da die magistratsinterne Abstimmung der Planung insbesondere aufgrund der vorgesehenen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge" noch nicht abgeschlossen werden konnte. Ungeachtet dessen ist die Maßnahme zur Aufnahme in das "Planungsprogramm Verkehrsinfrastrukturförderung" des Landes Hessen angemeldet worden. Darüber hinaus wird geprüft, ob bestandsnah umsetzbare Verbesserungen zur Anbindung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen an das übergeordnete Straßennetz unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Gegebenheiten und der derzeitigen Eigentumsverhältnisse verfolgt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 200 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106
Verbindungsstraße zum Klärwerk in Sindlingen parallel zur B 40 („Baustraße“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2789 entstanden aus Vorlage: OF 910/6 vom 28.11.2013 Betreff: Verbindungsstraße zum Klärwerk in Sindlingen parallel zur B 40 ("Baustraße") Der Magistrat wird gebeten, Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung zur Sanierung und zum Ausbau der Verbindungsstraße zur Kläranlage und zur SEVA in Sindlingen (sogenannte "Baustraße" parallel zur B 40) im Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Anlässlich eines Ortstermins am 23. Oktober 2013 informierte das Amt für Straßenbau und Erschließung, dass es Vorplanungen zum teilweisen Ausbau der offiziellen Verbindungsstraße zum Klärwerk Sindlingen gebe. Hintergrund war, dass es auf der einspurigen Straße zu Behinderungen im Begegnungsverkehr, u. a. auch mit landwirtschaftlichem Verkehr und Radfahrern, kommt. Besonders dem Lkw-Gefahrgutverkehr soll eine sichere Nutzung ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 427 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 66 0
Verbindungsstraße zum Klärwerk in Sindlingen parallel zur B 40 ("Baustraße")
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 427 Betreff: Verbindungsstraße zum Klärwerk in Sindlingen parallel zur B 40 ("Baustraße") Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann die umfassende Planungsbearbeitung des externen Planungsbüros abgeschlossen und die magistratsinterne Abstimmung hierzu im Anschluss erfolgt sein wird. Der derzeitige Planungsauftrag umfasst die Prüfung eines anforderungsgerechten Ausbaus der heutigen Zufahrt im Bestand mit zusätzlichen Ausweichbuchten. Im Hinblick auf die aktuelle baurechtliche Situation ist nur eine eingeschränkte Inanspruchnahme von Flächen für den Verkehrsausbau möglich. Dieser kann lediglich auf städtischen Grundstücken erfolgen. Des Weiteren umfasst der Auftragsumfang eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß gültiger Kompensationsverordnung sowie die Ermittlung verkehrsspezifischer Anforderungen unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und deren Abwicklung mit Blick auf die Verträglichkeit hinsichtlich der Befahrbarkeit mit Schwerverkehr und Gefahrguttransporten. Der Magistrat sichert jedoch dem Ortsbeirat zu, dass die Planung zu gegebener Zeit im Ortsbeirat vorgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2789 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106
Zweiter Versuch: Unerlaubten Pkw- und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2016, OF 46/6 Betreff: Zweiter Versuch: Unerlaubten Pkw- und Lkw-Schleichverkehr auf der Zu- bzw. Abfahrt zur/von der Kläranlage Sindlingen unterbinden Vorgang: OM 2375/13 OBR 6; ST 1695/13 Der Weg von Hattersheim zur Kläranlage der Stadt Frankfurt in Sindlingen dürfte eigentlich nur von wenigen Anliegern befahren werden. Entsprechend schmal ist dieser Weg an vielen Stellen, so schmal, dass es bei Begegnungen zwischen PKW und LKW und Radfahrern öfter mal zu gefährlichen Situationen kommt. Der Weg eignet sich sehr gut als Radfahrverbindung aus Richtung Hattersheim zum Industriepark Höchst-Südwerk und wird von vielen Radlern auch gerne genutzt. Leider nutzen aber auch viele PKW und LKW - die meisten davon vermutlich unberechtigt - diesen Weg als Abkürzung. Dabei ist dies durch Schilder (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz "Zu- und Abfahrt Kläranlage frei") aus Richtung Hattersheim oder Sindlingen klar untersagt. Vor Jahren war die Problematik bereits einmal Thema im Ortsbeirat und führte zu einem Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, wo verschiedene Maßnahmen besprochen wurden. Inzwischen hat sich die Problematik aber laut Berichten wieder verschlimmert. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kontrollen an der Straße wieder zu intensiveren. Begründung: Bei dem Ortstermin wurde unter anderem deutlich, dass die Straße nur begrenzt für Schwerverkehr ausgelegt ist und jede zusätzliche Belastung zum Verkehr zur SEVA den Steuerzahler zusätzliche Gelder für den Unterhalt kostet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2375 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 105 2016 Anregung an den Magistrat OM 106 2016 1. Die Vorlage OF 46/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 66/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Sindlingen: Verkehrsberuhigung in der Okrifteler Straße durch Ausbau der „Baustraße“ - bringt ein neuer Dezernent frischen Wind in die endlose Geschichte?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Betreff: Sindlingen: Verkehrsberuhigung in der Okrifteler Straße durch Ausbau der "Baustraße" - bringt ein neuer Dezernent frischen Wind in die endlose Geschichte? Vorgang: V 1605/05 OBR 6; ST 238/06; OM 3979/10 OBR 6; ST 867/10; OM 200/11 OBR 6; ST 1350/11; OM 2789/14 OBR 6; ST 427/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen zur Sanierung und zum Ausbau der Verbindungsstraße zur Kläranlage und zur SEVA in Sindlingen (sog. Baustraße, parallel zur B 40) dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Seit 1992 bemüht sich das Planungsdezernat vergeblich, eine Planung zum Ausbau der sog. Baustraße in Sindlingen zu erarbeiten, deren Realisierung die Anwohner der Okrifteler Straße und anderer Straßen des Sindlinger Ortskerns erheblich entlasten würde. Es ist an der Zeit, dass ein neuer Dezernent frischen Wind in die Angelegenheit bringt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.05.2016, OF 46/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2005, V 1605 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2006, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3979 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 867 Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 200 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1350 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2789 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 105 2016 Anregung an den Magistrat OM 106 2016 1. Die Vorlage OF 46/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 66/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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