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Reflexion

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Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 202/4 vom 19.06.2022 Betreff: Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend Vorgang: E 36/22 GRÜNE, SPD, FDP und Volt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Teile der Straßen rund um den Johanniskirchplatz (Bornheim) und die Rückertstraße auf dem Abschnitt von der Sonnemannstraße bis Ostendstraße (Ostend) als bespielbare Straßen eingerichtet werden können. Im Fall einer positiven Prüfung soll gemeinsam mit den Interessengruppen vor Ort und planerischem Fachpersonal ein Entwurf entwickelt und mit dem Ortsbeirat verabschiedet werden. Begründung: Besonders für Heranwachsende soll so in direkter Wohnnähe ein Ort des Spielens und der Bewegung geschaffen werden. Weiterhin soll im Zuge der Klimaanpassung für Grün- und Versickerungsfläche gesorgt werden. Die genannten Straßen sollten für den Fußverkehr, den Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr weiterhin passierbar sein. Die oben genannten Straßen verfügen nicht über Spielplätze oder Grünräume in unmittelbarer Nähe. Die Rückertstraße als bespielbare Straße könnte den bald neuen Paul-Arnsberg-Platz zusätzlich aufwerten und umgekehrt. Die Umgestaltungen wären gute Beiträge zur bespielbaren Stadt und mehr Lebensqualität für alle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Antrag vom 21.02.2023, OF 760/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594

Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3

Spielstraße Große Fischerstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Betreff: Spielstraße Große Fischerstraße Vorgang: OM 2495/22 OBR 4; ST 2427; OM 2597/22 OBR 1; Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Gemäß ST2427 vom 14.10.2022 und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, §1832 Anlage 14, zum Etatantrag E36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Vorschlag des Ortsbeirats 1 aufzugreifen, den Bereich der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzchen sowie die Große Fischerstraße in eine sogenannte Spielstraße umzugestalten. Dazu sollen folgende begleitende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Parkplätze in der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzen entfallen zugunsten von mehr Raum zum Aufenthalt für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Passant*innen sowie von Gastronomie (Sommergärten). 2. Die Durchfahrt vom Fischerplätzchen in die Große Fischerstraße wird durch Poller mit Feuerwehrschließung unterbrochen. 3. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage Große Fischerstraße erfolgt ausschließlich über die Straße "Zum Pfarrturm" wie bereits erfolgreich während des Baus des Mäckler-Hauses 2010-2012 erprobt. 4. Die bestehenden Kipp-Pfosten-Stellplätze sollen im Sinne der OM 2597 vom 16.08.2022 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Begründung: Dieser Straßenabschnitt befindet sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Die bestehenden Gehwegparkplätze sollen entfallen. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist leider immer noch sehr begrenzt und kann durch die Nutzung von Straßenräumen mit wenig Autoverkehr deutlich verbessert werden. Im genannten Abschnitt der Altstadt besteht ein großer Bedarf für sogenannte "Lückekinder", die z. B. Skaten oder Ball spielen wollen. Diese Kinder und Jugendlichen sind für Spielplätze zu alt und werden von älteren Nutzerinnen und Nutzern auf Ballsportplätzen oder in Skateparks abgedrängt. Die Große Fischerstraße wird außerdem gerne und häufig von sogenannten Auto-Posern genutzt. Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und verursacht enormen Lärm. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.02.2023, OF 760/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 683/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 683/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2023 1. Die Vorlage OF 683/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei

Pilotprojekt Spielstraßen

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2023, OF 760/1 Betreff: Pilotprojekt Spielstraßen Vorgang: OM 2495/22 OBR 1; ST 2427/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Gemäß ST2427 vom 14.10.2022 und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, §1832 Anlage 14, zum Etatantrag E36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, mindestens eine Straße aus den Vorschlägen des Ortsbeirats 1 aufzugreifen. Geeignete Straßen wären: 1. Große Fischerstrasse 2. Karmelitergasse 3. Fischbacher Straße 4. Hattersheimer Straße Begründung: Die genannten Straßenabschnitte befinden sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Antrag vom 05.02.2023, OF 742/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2023 1. Die Vorlage OF 683/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei

Beratung im Ortsbeirat: 4