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Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme Grundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 - 2019
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Betreff: Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme Grundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 - 2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1856 (NR 323) 1. Dem nachfolgend beschriebenen Konzept für eine konventionelle Sanierung Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke - nebst Regelablaufplan und Brückenbauprogramm 2015 - 2019 - wird zugestimmt. 2. Die Konzeption betrifft den Sanierungsbedarf sämtlicher Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke - einschließlich der Brücken- und Ingenieurbauwerke des ehemaligen ÖPP-Portfolios - in Form von "Fünf-Jahres-Bauprogrammen". Dem jeweiligen Bauprogramm liegt ein Regelablaufplan zugrunde, der die Faktoren Bauwerkszustand, verkehrliche Bedeutung der Bauwerke und zeitliche Einordnung der Planungs- und Entscheidungsprozesse berücksichtigt (Anlage 1). Hieraus wird im Turnus von fünf Jahren ein Bauprogramm entwickelt, auf dessen Grundlage unter Berücksichtigung sachlicher, finanzieller und personeller Ressourcen die Steuerung der Planungs- und Bauprozesse erfolgt. Ein erstes Brückenbauprogramm 2015 - 2019, das nach Maßgabe dieser Kriterien eine Neubewertung des Sanierungsbedarfs aller Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main einschließlich der Bauwerke des ÖPP-Portfolios beinhaltet, liegt vor (Anlage 2). Die Finanzierung erfolgt: a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des Finanzhaushalts. Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken verfügbar sind: a) Ergebnishaushalt 2015 - 2018: 10.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67 - 69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; b) Finanzhaushalt 2015 - 2018: 3.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke; c) Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.003558 - Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, BW 14; Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252 - Grundhafte Erneuerung der Brücke über die Hafenbahn (Hanauer Landstraße), BW 21a und Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel), BW 25; d) darüber hinaus im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 Haushaltsreste in Höhe von 1.755 T€ im Ergebnishaushalt für die Unterhaltung von Brücken- und Ingenieurbauwerken und 8.148 T€ für o.g. Maßnahmen des Finanzhaushaltes gebildet wurden. 4. Der Magistrat wird beauftragt, a) die Konzeption mit dem Bauprogramm 2015 - 2019 umzusetzen, b) für den Zeitraum bis einschließlich 2019 jährlich dreizehn Millionen Euro im Haushalt fortzuschreiben und entsprechend den Planungen des Bauprogramms auf Ergebnis- und Finanzhaushalt aufzuteilen, c) auf Basis des Konzepts die Entwicklung von "Fünf-Jahres-Bauprogrammen" fortzuschreiben und d) der Stadtverordnetenversammlung im Turnus von zwei Jahren über der den Umsetzungsstand des Sanierungskonzepts, den Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke sowie gegebenenfalls erforderlich werdender Neuausrichtungen bei der Prioritätensetzung zu berichten. Begründung: A) Zielsetzung Mit Beschluss vom 28.06.2012, § 1856, wurde der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein Konzept zur konventionellen Sanierung der Ingenieurbauwerke des ÖPP-Portfolios sowie aller weiteren Brücken und Ingenieurbauwerke in Frankfurt am Main zu erstellen. Ziel ist, bei einem gegenüber dem ÖPP-Projekt verringertem Leistungsumfang, relevante Einsparungen zu realisieren. In Abhängigkeit des Bauwerkszustandes sind die baulichen und verkehrlichen Maßnahmen zu prüfen, und unter Berücksichtigung kosteneffizienter und bestandsnaher Sanierungslösungen eine Prioritätensetzung vorzunehmen. Zur Herstellung der erforderlichen fachtechnischen und organisatorischen Rahmenbedingungen wurde im Jahr 2012 im Amt für Straßenbau und Erschließung eine eigenständige Brückenbauabteilung mit 25 Stellen eingerichtet, die innerhalb der vergangenen beiden Jahre eine Bestandsaufnahme einschließlich Neubewertung des Sanierungsbedarfs und -umfangs sämtlicher 482 Brücken und Ingenieurbauwerke (bestehend aus 693 Teilbauwerken) Frankfurts durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage wurde das vorliegende Konzept, welches den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke sowie die baulichen und verkehrlichen Erfordernisse unter Kostengesichtspunkten bewertet, entwickelt. Parallel zu dieser Prüf- und Konzeptionierungsphase wurden die Ingenieurbauwerke regulären Bauwerksprüfungen unterzogen, und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Reparaturen, Unterhaltungsmaßnamen sowie investive Maßnahmen durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen in nennenswertem Umfang wurden insbesondere an folgenden Bauwerken ausgeführt: - Instandsetzung Holbeinsteg, - Instandsetzung Brücke "An der Sandelmühle" - Instandsetzung Fußwegbrücke Konrad-Duden-Weg - Instandsetzung Fußgängersteg über den Liederbach, Wilhelm-Roser-Weg - Instandsetzung Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße - Instandsetzung Treppenanlage Fußgängersteg Staustufe Griesheim - Instandsetzung Feldwegbrücke über den Sulzbach- Am Brünnchen - Instandsetzung Historische Stadtmauer in Bergen - Instandsetzung Lärmschutzwand Ludwig-Landmann-Straße - Instandsetzung Geh- und Radwegbrücke Oberschweinstiegschneise - Instandsetzung Treppenanlage "Am Mühlkanal" - Ersatzneubau Fußgängerbrücke über den Mühlgraben im Brentanopark - Ersatzneubau Lärmschutzwand Ludwig-Landmann Straße - Ersatzneubau Stützwand Alt Sossenheim - Ersatzneubau Treppenanlage Main-Neckar-Brücke - Neubau Fuß- und Radweg unter Niddabrücke Heddernheim Zudem wurde im Sinne der vorliegenden Konzeption die Alte Brücke unter Berücksichtigung gestalterischer Zielsetzungen und verkehrlicher Erfordernisse bestandsnah saniert (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013, § 2677) und im Dezember 2014 wieder für den Verkehr freigegeben. B) Alternativen Vor dem Hintergrund sich abzeichnender enger werdender finanzieller Rahmenbedingungen der städtischen Finanzen wurde mit Stadtverordnetenbeschluss vom 28.06.2012, § 1856, das seinerzeit laufende Ausschreibungsverfahren des Projektes "Öffentlich-Private-Partnerschaft - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main" (ÖPP) aufgehoben. Anstelle des ÖPP-Projektes mit langer Bindungswirkung für den städtischen Haushalt von 30 Jahren besteht im Rahmen einer konventionellen Sanierung durch die Stadt Frankfurt in Eigenregie die Möglichkeit, auf Basis einer Bedarfsanalyse und kosteneffizienter, bestandsnaher Lösungen, Einsparungen zu generieren. C) Lösung Das nicht mehr weiterverfolgte ÖPP-Projekt sah eine Priorisierung von Sanierungs- und Ersatzneubauvorhaben mit vergleichsweise hohen Investitionsbedarfen in den ersten Jahren vor. Die infrastrukturelle wie ökonomische Zielsetzung des ÖPP-Projektes hätte es ermöglicht, in kurzer Zeit einen umfassenden Bestand neuwertiger und funktional aufgewerteter Brücken- und Ingenieurbauwerke zu erhalten, für die in der geplanten Restlaufzeit nur noch Unterhaltungsmaßnahmen aufzuwenden gewesen wären. Ein aus technischer Sicht erforderlicher Sanierungsbedarf war im Rahmen des ÖPP-Projektes nicht bei allen Bauwerken vorgegeben. Vor diesem Hintergrund ermöglicht eine Sanierung der Brückenbauwerke im Rahmen einer konventionellen Sanierung sowohl eine zeitliche Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch Reduktionen auf bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen der vorliegenden Konzeption für eine konventionelle Sanierung sind im ersten "Fünfjahres-Bauprogramm 2015 - 2019" die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse berücksichtigen. Infolgedessen wird beispielsweise die im Rahmen des ÖPP-Projektes eingeplante umfassende Sanierung der Rosa-Luxemburg Straße einschließlich der Ertüchtigung und Erneuerung von Lärmschutzanlagen - auch im Hinblick auf bestehende Planungen für eine alternative städtebauliche Entwicklung - auf die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen begrenzt. Zudem werden Belange des Lärmschutzes weiterverfolgt, indem die vorhandenen Übergangskonstruktionen gegen lärmgeminderte Konstruktionen ausgetauscht oder umgebaut werden. Für einen im Rahmen des ÖPP geplanten Lärmschutzes an der BAB 5 (Kalbach) ist vorgesehen, diesen im Rahmen von (Ausbau-) Programmen des zuständigen Straßenbaulastträgers weiterzuverfolgen. Der Konzeption zur Sanierung der Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke liegen dabei folgende Kriterien zugrunde: a) Baulicher Zustand: Auf der Grundlage der Ergebnisse wiederkehrender oder anlassbezogener Bauwerksprüfungen erfolgt eine Einstufung von Bauzustand und Sanierungsbedarf. Hierzu werden Kategorien in Anlehnung an die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen (RI EBW- Prüf 2013) gebildet, wobei den Zustandsnoten folgende Bedeutung zukommt: Notenbereich 1,0 - 1,4 sehr guter Zustand Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben. Laufende Unterhaltung erforderlich. Notenbereich 1,5 - 1,9 guter Zustand Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe kann beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig geringfügig beeinträchtigt werden. Laufende Unterhaltung erforderlich. Notenbereich 2,0 - 2,4 befriedigender Zustand Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig beeinträchtigt werden. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist möglich. Laufende Unterhaltung erforderlich. Mittelfristig Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich werden. Notenbereich 2,5 - 2,9 ausreichender Zustand Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben. Die Verkehrssicherheit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist dann zu erwarten. Laufende Unterhaltung erforderlich. Kurzfristig Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein. Notenbereich 3,0 - 3,4 nicht ausreichender Zustand Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich. Notenbereich 3,5 - 4,0 ungenügender Zustand Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich. Von den Ingenieurbauwerken der Stadt Frankfurt am Main befinden sich jeweils ca. 9 - 10 % in einem sehr guten oder guten Zustand, rund 33 % in einem befriedigenden Zustand und 36 % in einem ausreichenden Zustand. Rund 9 - 10 % sind der Note nicht ausreichend zugeordnet und ca. 3 % weisen einen ungenügenden Zustand auf. Die Kategorisierung nach Zustandsnoten lässt jedoch per se noch keine abschließende Aussage über die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfs der Bauwerke zu. Aufgrund spezifischer Besonderheiten einzelner Bauwerke wurden ergänzende Auswahlfaktoren einbezogen. So wurden Bauwerke mit ausreichender Zustandsnote im Sanierungsprogramm berücksichtigt, um baubedingte Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, indem mehrere Brückenbauwerke eines Straßenzugs zusammengefasst wurden. Oder es wurden Bauwerke berücksichtigt, bei denen die Art der festgestellten Schädigungen einen raschen Schadensfortschritt erwarten lassen, dem durch eine zeitnahe Instandsetzung entgegengewirkt werden kann und damit ein weiterer Wertverlust vermieden wird. b) Verkehrliche Bedeutung der Bauwerke Die Beurteilung und Einstufung eines Brücken- oder Ingenieurbauwerkes nach seiner verkehrlichen Bedeutung dient neben der Zustandsnote als zusätzliches Auswahlkriterium. Bauwerke mit hoher Verkehrsbedeutung sind danach grundsätzlich vorrangig im Sanierungsprogramm berücksichtigt. Dabei ist zur Bestimmung des Sanierungsumfangs auch unter Synergie- und Kostenaspekten zu untersuchen, ob bauerhaltende Maßnahmen im Bestand ausreichend sind oder, ob darüber hinausgehende verkehrsfunktionale Anpassungen geboten und erforderlich sind. Zur Feststellung eines Anpassungsbedarfs an vorhandene oder sich abzeichnende Mobilitätserfordernisse erfolgt eine Überprüfung der verkehrlichen Bedeutung des jeweiligen zur Sanierung vorgesehenen Bauwerks anhand einer dreistufigen Bewertung. Dabei werden die Bauwerke unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen an die Barrierefreiheit nach ihrer Bedeutung für die Verkehrsarten Kfz-Verkehr, Fuß- und Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr eingestuft. Berücksichtigung finden sowohl die aktuelle Situation der Verkehrsanforderungen als auch Aspekte der Stadtentwicklung und der Verkehrsplanung. c) Zeitliche Einordnung aufgrund des planerischen Vorlaufs und der Erlangung von Gremienbeschlüssen Der erforderliche zeitliche Vorlauf wird in Abhängigkeit des Aufwands für die Planung, die Art der zu erwirkenden Gremienbeschlüsse sowie einer gegebenenfalls bestehenden Fördermöglichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschätzt. Die Zuordnung einer Maßnahme zum Ergebnishaushalt (grundhafte Erneuerung) oder zum Investitionshaushalt (Ersatzneubau) findet ebenfalls Berücksichtigung. Mit einer Kostenschätzung wird für jede einzelne Maßnahme der Bedarf an Finanzmitteln festgestellt. Auf Grundlage der nach den vorstehenden Kriterien vorgenommenen Einstufung werden die überprüften Brücken- und Ingenieurbauwerke gelistet und in Form von "Fünf-Jahres-Programmen" gruppiert. In dem Programm werden die Bauwerke aufgeführt, die in den nächsten fünf Jahren am vordringlichsten erneuert werden sollen oder instand zu setzen sind. Der Ablauf der Aktivitäten von der Ermittlung und Feststellung von Unterhaltungserfordernissen bis zur Ausführung ist beiliegenden Ablaufdiagramm (Anlage 1) zu entnehmen. Bauprogramm 2015 - 2019 (Anlage 2) Bei der Aufstellung des Bauprogramms war grundsätzlich zu berücksichtigen, dass eine Sanierung und Instandsetzung der Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke in konventioneller Weise den öffentlich-rechtlichen Vergabevorschriften, den städtischen Regularien und Entscheidungsprozessen (Einzelfreigabe von Investitionsmaßnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat) unterliegt. Die mit dem ÖPP-Verfahren verfolgte Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen kann im Zuge der konventionellen Sanierung nicht erreicht werden; längere Vorlaufzeiten bis zur Realisierung einer Sanierungsmaßnahme sind daher zu berücksichtigen. Ferner werden im Zuge einer konventionellen Sanierung Maßnahmen, die eine (verkehrs-) funktionale Aufwertung verfolgen, beispielsweise Traglastverstärkung, umfassende Lärmschutzmaßnahmen, Ausbau des Radwegenetzes oder Verbesserung der Barrierefreiheit, grundsätzlich nicht vordringlich berücksichtigt. Soweit aus technischer Sicht ein vordringlicher Instandsetzungsbedarf festgestellt wird und aufgrund der verkehrlichen Bedeutung des Bauwerks ergänzende Maßnahmen angezeigt sind, wird die Realisierung dieser Bestandteile auch im Zuge einer konventionellen Sanierung verfolgt. Auf Grundlage der in den beiden vergangenen Jahren durchgeführten Bestandsaufnahme und Neubewertung aller Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main einschließlich der im Zuge der ÖPP-Ausschreibung erlangten Datenbasis wurde das Bauprogramm 2015 - 2019 mit folgender Zielsetzung aufgestellt: - Prognostizierung und Priorisierung des vordringlichen Sanierungsbedarfs aller Brücken und Ingenieurbauwerke unter Eingliederung der Bauwerke des ÖPP-Portfolios bei verringertem Leistungsumfang. - Planung der Ablaufprozesse und des Realisierungszeitraums zur sukzessiven Umsetzung des Bauprogramms unter Beachtung sachlicher, fachlicher und personeller Ressourcen. Das Bauprogramm berücksichtigt dabei die Erfordernisse, um zeitnah auf unvorhersehbare Veränderungen des Zustandes einzelner Bauwerke zu reagieren. - Ermittlung des mit den vorhandenen Ressourcen zur Umsetzung des Bauprogramms durchschnittlich p.a. erforderlichen Finanzbedarfs (Ergebnis- und Finanzhaushalt). - Ermittlung und Bewertung von Faktoren, die Einfluss auf den Realisierungshorizont einzelner Sanierungsmaßnahmen des Bauprogramms entfalten. In Betracht kommen hier Belange Dritter, insbesondere der Deutschen Bahn AG. So sind bei Sanierungsmaßnahmen, die eine Sperrung des Bahnverkehrs erforderlich machen, Anmeldefristen von bis zu drei Jahren zu berücksichtigen. - Sicherstellung einer fachgerechten baulichen und betrieblichen Unterhaltung der Brücken und Ingenieurbauwerke außerhalb der "Fünf-Jahres-Bauprogramme" erfasst alle Maßnahmen, die der Erhaltung der Verkehrssicherheit und der Bausubstanz dienen. Die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Bauwerkszustandes erfolgt durch regelmäßig durchgeführte kleinere Reparaturarbeiten (Jahresverdingung), beispielsweise Betoninstandsetzungen, Reparatur defekter Geländer, Beseitigung von Fahrbahnschäden oder Unfallschäden. Hierzu gehört auch die Betreuung von Hebeanlagen und von Aufzugsanlagen an den Ingenieurbauwerken der Stadt Frankfurt am Main. - Finanzcontrolling im Rahmen der Viermonatsberichterstattung. In Umsetzung des Bauprogramms 2015 - 2019 sind innerhalb der nächsten fünf Jahre 43 Ingenieur- und Brückenbauwerke (siehe Anlage 3 Übersichtsplan) zur Sanierung oder Instandhaltung vorgesehen. Umfassendere Arbeiten mit einem Finanzaufwand über 1 Million Euro sind insbesondere an folgenden Bauwerken vorgesehen: Straßenbrücke über die Nidda in Rödelheim (BW 14) Ein Ersatzneubau wird erforderlich, da die bisherige Gewölbebrücke die Tragfähigkeit aus bautechnischen Gründen nicht mehr gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms, der die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 24.07.2014, § 4865 (M 97), entsprochen hat. Omegabrücke am Bahnhof Griesheim (BW 021c) Im Zuge einer Bauwerksertüchtigung erfolgt eine bestandsnahe Sanierung des Bauwerkes aus Mitteln des Ergebnishaushalts; ein Angebotsstreifen für den Radverkehr wird eingerichtet. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wurde bereits eingeleitet; die Sanierung wird im Zeitraum von März 2015 bis Juni 2016 durchgeführt. Umbau der Camberger Brücken Es ist die Instandsetzung der Camberger Straße einschließlich eines vollständigen Ausbaus des Radweges und der Instandsetzung von fünf Brückenbauwerken aus Mitteln des Ergebnishaushalts und des Investitionsprogramms vorgesehen. Bereich Miquelknoten Es ist eine Instandsetzung von drei Straßenbrücken aus Mitteln des Ergebnishaushalts vorgesehen. Brücke im Zuge Hanauer Landstraße (BW 021a) Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes wird ein Ersatzneubau mit leicht geänderter Brückengeometrie erforderlich. Das vorhandene Schadensbild erfordert eine verdichtete Bauwerkskontrolle, um die Verkehrssicherheit des Bauwerks zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms. Schwedlerbrücke (BW 025) Aufgrund des Schadensbildes (Bauwerksprüfung vom September 2013 mit Zustandsnote von 4,0) wird ein Neubau bzw. eine Nachbildung von mehr als 50% der Brückenkonstruktion notwendig. Da die Brücke seit 2010 als technisches Kulturdenkmal eingestuft ist, wird ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit dem eine Lösung für das Zusammenspiel von Neubau, Nachbildung und Sanierung gefunden werden soll. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms. Lahmeyerbrücke (BW 023) Aufgrund des Bauwerkzustands wird ein Ersatzneubau mit neuer Brückengeometrie erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms. Weiteres Vorgehen Das Bauprogramm 2015 - 2019 verfolgt primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken erreicht werden, der eine planmäßige, vorbeugende Unterhaltung ermöglicht. Der Magistrat wird zum Stand der Umsetzung der Bauprogramme in einem zweijährigen Turnus berichten. D) Kosten Zur Umsetzung des Bauprogramms 2015 - 2019 sind auf Basis durchgeführter Kostenschätzungen (Preisstand 2015) Investitionsausgaben aus dem Finanzhaushalt in Höhe von 32.025.100 € und Einnahmen aus dem GVFG/FAG in Höhe von 3.000.000 € sowie 23.050.000 € zur Finanzierung des Unterhaltungsaufwandes im Ergebnishaushalt vorgesehen. Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen: Finanzrechnung Abfluss Zufluss Summe 2015 2.825.100 € 0 € 2.825.100 € 2016 14.600.000 € 0 € 14.600.000 € 2017 3.050.000 € -1.000.000 € 2.050.000 € 2018 7.500.000 € -1.000.000 € 6.500.000 € 2019 4.050.000 € -1.000.000 € 3.050.000 € Summe 32.025.100 € -3.000.000 € 29.025.100 € Ergebnisrechnung Abfluss Zufluss Summe 2015 5.250.000 € 5.250.000 € 2016 7.300.000 € 7.300.000 € 2017 7.400.000 € 7.400.000 € 2018 2.100.000 € 2.100.000 € 2019 1.000.000 € 1.000.000 € Summe 23.050.000 € 0 € 23.050.000 € Gesamt 55.075.100 € -3.000.000 € 52.075.100 € Die Finanzierung der Umsetzung des Konzeptes ist durch die im Beschlusstext unter Ziffer 3 und 4b aufgeführten Mittel im Zeitraum 2015 - 2019 im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften gesichert. Die Umsetzung der Maßnahmen des Finanzhaushaltes erfolgt jeweils auf Basis von Bau-/Finanzierungsvorlagen. Sofern Investitionszuschüsse aus GVFG-/FAG-Mitteln in Anspruch genommen werden können, werden diese beantragt. Anlage 1_Regelablaufplan (ca. 160 KB) Anlage 2_Brueckenbauprogramm_2015_ff (ca. 42 KB) Anlage 3_Uebersichtsplan (ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.06.2015, OA 640 Antrag vom 18.05.2015, OF 687/2 Antrag vom 09.06.2015, OF 693/2 Antrag vom 15.06.2015, OF 809/10 Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1386 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Antrag vom 13.06.2012, NR 323 Antrag vom 09.06.2015, OF 494/4 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4299 Auskunftsersuchen vom 02.07.2015, V 1411 Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 87 Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 88 Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 138 Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 369 Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 81 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 186 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2023, M 142 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 159 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 160 Vortrag des Magistrats vom 06.01.2025, M 3 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 18.05.2015, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 18.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 19.05.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 19.05.2015, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch der ÖkoLinX-ARL wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 61 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 640 2015 1. Der Vorlage M 61 wird unter Hinweis auf OA 640 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz angehängt wird: "Der Magistrat wird um Vorstellung der abgestimmten Planung im Ortsbeirat 2 gebeten." 3. Die Vorlage OF 693/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE.(= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. 43. Sitzung des OBR 10 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1386 2015 1. Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 809/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 61 und OA 640 = Ablehnung) REP (M 61 und OA 640 = Annahme) Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme) 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6148, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 66 6
Die Sanierungsmaßnahmen an den Unterführungen am Miquelknoten in der Vorlage M.61/2015 solange zurückstellen bis folgende Fragen geklärt wurden
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 693/2 Betreff: Die Sanierungsmaßnahmen an den Unterführungen am Miquelknoten in der Vorlage M 61/2015 solange zurückstellen bis folgende Fragen geklärt wurden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur Prüfung und Berichterstattung über folgende Punkte, die Maßnahmen 085/03, 085/04, 085/05 ( Miquel-Knoten) der M 61/2015 zurückzustellen: Wie hoch waren die in der M 46 vom 19.03.2010 vorgesehenen gesamten Sanierungskosten für die Rosa-Luxemburg-Straße und den Miquel-Knoten von der U Bahn Station Ginnheim bis zur Kreuzung Miquel-Allee / Hansa-Allee? ( Variante 1) Wie hoch sind die vorgesehenen Baukosten und der Trassenverlauf der Stadtbahn Verbindung von Ginnheim nach Bockenheim über die sogenannte Ginnheimer Kurve ( Variante 1 )? Wie hoch sind die Bau und Planungskosten für die Trassenführung der Stadtbahnverbindung von Ginnheim nach Bockenheim auf der " Neuen Rosa Luxemburg Straße" und die Abriss und Neubau Kosten der ebenerdigen Rosa-Luxemburg-Straße auf der derzeitigen Trasse inklusive Stadtbahnverbindung Ginnheim nach Bockenheim, nach dem Stadtteilentwicklungsinitiative des Stadtplanungsamts vom Mai 2011? Die Planungen der "neuen Rosa-Luxemburg-Straße" nach dem Stadteilentwicklungsinitiative von Mai 2011 auf der derzeitigen Trasse, sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Laut Presseberichten, welche nach dem Beschluß zur Einstellung des ÖPP Programms zur Sanierung der 170 Brücken ( M 46 / 2010 ) erschienen, ist das ÖPP Programm auch deshalb gescheitert, da die Sanierungskosten der Rosa-Luxemburg-Straße von der U Bahn Station Ginnheim bis zum Miquel-Knoten rund die Hälfte der Kosten der Maßnahmen der M 46 / 2010 ausgemacht hätten. Da die Kosten für Abriss, und ebenerdiger Führung der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen der U Bahn Station Ginnheim und dem Miquel-Knoten, inklusive Umbau des Miquel-Knotens zu einem Miquel-Kreisel, mit Weiterführung der Stadtbahn Verbindung Ginnheim Bockenheim auf dieser Trasse wahrscheinlich genauso teuer kommen, wie die Sanierungskosten der aufgeständerten Rosa Luxemburg Straße ist es sinnvoll, diese Variante endlich weiter zu verfolgen, und die Planungen dem Ortsbeirat vor zu stellen. Dies insbesondere, da die immensen Sanierungskosten für eine Brückenkonstruktion aus Stahlbetonn circa alle 40 Jahre anfallen. Ausserdem zeichnet sich die Linienführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim nach Bockenheim dadurch aus, das auf einen Tunnel unter dem Grüneburg-Park verzichtet werden kann, und der benötigte Tunnel Abschnitt bis zur Bockenheimer Warte kürzer ausfällt. Weiterhin könnte durch einen Rückbau des Miquel-Knotens zum Miquel-Kreisel Grün und Freiflächen zurück gewonnen werden. Dazu heisst es im Stadtteilentwicklungskonzept vom Mai 2011: "Umbau Rosa-Luxemburg-Straße / Miquelknoten | Nr.1 Anlass der Planung Die aufgeständerte und teils mit niveaufreien Knoten ausgebildete Rosa-Luxemburg-Straße zerschneidet den Stadtteil Ginnheim. Umfangreiche und aufwändige Rampenbauwerke nehmen große Flächen in Anspruch und haben einen hohen Sanierungsbedarf. Unter der Straße entstehen schlecht nutzbare, dunkle Räume. Mit Umbau und Verlagerung der Straße in die "Nullebene" wird diese in den Stadtkörper integriert. Flächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und Grün werden geschaffen. Einhergehend damit ist der Lückenschluss der Stadtbahntrasse Ginnheim / Bockenheim geplant. " Anlage: Stadtteilentwicklungsinitiative Projekt : Umbau Rosa-Luxemburg-Straße / Miquelknoten | Nr.1 Stadtentwicklungsinitiative 2030 | Stadtplanungsamt Frankfurt am Main | Stand: Mai 2011 1 Beschreibung Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 640 2015 1. Der Vorlage M 61 wird unter Hinweis auf OA 640 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz angehängt wird: "Der Magistrat wird um Vorstellung der abgestimmten Planung im Ortsbeirat 2 gebeten." 3. Die Vorlage OF 693/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE.(= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen SanierungsmaßnahmeGrundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 – 2019 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2015, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 18.05.2015 Betreff: Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme Grundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 - 2019 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Vorgang: V 1147/14 OBR 2; ST 162/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich Miquelknoten vorab mit der weiteren Planung für den Lückenschluss der Stadtbahn zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte (Varianten "Neue Rosa-Luxemburg-Straße" und "Ginnheimer Kurve" gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 162) abgestimmt werden. 2. Der Magistrat wird um Vorstellung der abgestimmten Planung im Ortsbeirat 2 gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2014, V 1147 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 162 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 821 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 61 und OA 640 = Ablehnung) REP (M 61 und OA 640 = Annahme) Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme) 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6148, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 92 11
Beratung im Ortsbeirat: 4
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