Reflexion
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Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Entsprechend der Anregung OM 3172 hat sich der Magistrat bei dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV) für eine Entscheidung im Sinne des Ortsbeirats eingesetzt. Leider letztlich ohne Erfolg. Zu den Gründen wird auszugsweise der entsprechende Bescheid des ASV zitiert: "Bezüglich Ihrer Anfrage zum beabsichtigten LKW-Durchfahrverbot in Zeilsheim muss ich Ihnen mitteilen, dass eine entsprechende Hinweisbeschilderung auf der A66 von der Autobahnkommission auf ihrer Sitzung vom 17.5.2011 abgelehnt wurde. Als Begründung wird angeführt, dass der fernzuhaltende Zielverkehr zum Industriegebiet Höchst am Krifteler Dreieck sowie an den Anschlussstellen Höchst und Kelkheim die Autobahn verlässt. Die Aufstellung derartiger Beschilderung wird grundsätzlich abgelehnt, da im Hinblick auf die große Anzahl unterschiedlicher Fahrverbote im Bereich der A66 die Verkehrssicherheit durch weitere Hinweisschilder negativ beeinflusst würde." Der Magistrat bedauert dies. Vor dem Hintergrund seiner sachlichen Kompetenzen sieht er jedoch keine Möglichkeit, eine Entscheidung im Sinne des Ortsbeirats herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Beratung im Ortsbeirat: 4
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