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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51, Landwirtschaftsfläche
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 160 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51, Landwirtschaftsfläche I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Heinz Gero Duhme Friedrich-Kahl-Straße 17 60489 Frankfurt am Main Kaufgrundstück Gemarkung Rödelheim (Bezirk 40), Flur 20, Flurstück 3/51 hält 1.207 m2, Landwirtschaftsfläche "Die obere Bodengewann:" Das Grundstück ist in den beigefügten Lageplänen umrandet dargestellt. Kaufpreis: 250,- €/m2 für 1.207 m2, somit 301.750,- € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Grundstück verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder auf Kosten des Käufers zu verlegen. Nachzahlungsverpflichtung bei höherwertiger Ausnutzung und Mehrerlösklausel bei Weiterverkauf, jeweils zugunsten der Stadt Frankfurt am Main für die Dauer von zehn Jahren ab Vertragsabschluss. Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 2020 für die Zone, in der sich das Kaufgrundstück befindet, 250,- €/m2 für baureifes Land beträgt, welches als gewerbliche Baufläche genutzt wird. II. Der Magistrat, das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Eigentümerin des gefangenen und bereits an den Kaufinteressenten verpachteten Grundstücks, das eigenständig weder bebaut noch anderweitig sinnvoll genutzt werden kann. Nördlich angrenzend führt die Abfahrt von der A5 nach Rödelheim entlang, auf östlicher Seite soll ein neuer Bus-Betriebshof entstehen, das südlich angrenzende Grundstück befindet sich in Privatbesitz und auf der westlichen Seite leitet Herr Heinz Gero Duhme eine gleichnamige GmbH auf seinem Grundstück. Eine eigenständige Nutzung des Grundstücks durch die Stadt ist somit auch langfristig nicht möglich. Herr Duhme möchte auf seinem bereits vorhandenen Firmengelände Umbauten vornehmen. Das städtische Grundstück soll daher künftig als Frei- bzw. Anfahrtsfläche für Lieferfahrzeuge dienen. Auf dem Grundstück befinden sich keine im städtischen Baumkataster eingetragenen Bäume. B. Alternativen Weiterverpachtung der Fläche an Herrn Duhme, bei einem zu erzielenden Pachtzins von 98,74 € jährlich. Die Realisierung der Modernisierungsarbeiten des Gewerbebetriebes könnte dann ggf. nur in geringfügigem Umfang erfolgen. C. Lösung Verkauf des Grundstücks als Arrondierungsfläche. D. Kosten Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Anlage 1 (ca. 271 KB) Anlage 2 (ca. 649 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.11.2021, OF 70/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 06.10.2021 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 70/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 866, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 23 11
Keine Veräußerung des stadteigenen Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 70/7 Betreff: Keine Veräußerung des stadteigenen Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51 Vorgang: M 160/21 Der Magistrat wird beauftragt, von einem Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51 abzusehen und stattdessen mit dem derzeitigen Pächter einen Erbpachtvertrag über dieses Grundstück abzuschließen. Begründung: Aus grundsätzlichen Erwägungen sollte die Stadt keine Grundstücksveräußerung vornehmen, wie es der Beschlusslage im Stadtparlament auch entspricht, um den Einfluss der Stadt auf die Eigentumsverhältnisse des nicht vermehrbaren Bodens zu sichern. Unter Punkt B Alternativen wird eine Weiterverpachtung der Fläche an den Gewerbetreibenden als möglich dargestellt. Eine Verpachtung in Erbpacht würde dem Gewerbetreibenden eine zusätzliche langfristige Sicherheit und Planbarkeit geben. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 160 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 70/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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