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Reflexion

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Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2022, § 2469 - OA 254/22 OBR 6 - Der Magistrat hat die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH um eine Stellungnahme zu den im Beschluss angesprochenen Punkten gebeten. Diese teilt einleitend mit, dass der August-Euler-Saal im SAALBAU Griesheim zwar fast täglich belegt ist, große Veranstaltungen mit vielen Teilnehmer:innen jedoch nicht allzu häufig vorkommen. Im Jahr 2018 und 2019 fanden im August-Euler-Saal jeweils 31 große Veranstaltungen statt. Für das Jahr 2023 liegen aktuell 19 Buchungen des August-Euler-Saals für große Veranstaltungen vor. Vonseiten der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH wurden alle Mietangebote und Mietverträge für Räume im Saalbau Griesheim um folgenden Hinweis in fetter, teils roter Schrift ergänzt: "Die Parkmöglichkeiten sind begrenzt. Bitte nutzen Sie bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel. Die S-Bahnhaltestelle ‚Griesheim' ist nur fünf Gehminuten entfernt." Außerdem weisen die Vermietberater:innen in allen Kundengesprächen explizit auf die schwierige Parkplatzsituation hin und werben für die Nutzung des ÖPNV. Zu 1. Von 2012 bis Anfang 2020 hatte die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auf freiwilliger Basis Straßensperren am Beginn des östlichen Teils des Schwarzerlenweges eingerichtet und externe Parkwächter:innen eingesetzt, wenn im August-Euler-Saal große Veranstaltungen stattfanden. Basis hierfür waren jährlich erteilte Ausnahmegenehmigungen des Magistrats. Die Situation war dennoch nicht befriedigend, da die von der SAALBAU beauftragten, privaten Parkwächter:innen nicht berechtigt sind, Autofahrer:innen die Zufahrt zum Schwarzerlenweg zu verwehren. Entsprechend kam es wiederholt zu Konfliktsituationen. Die hohen Kosten, die durch den Einsatz privater Parkwächter:innen entstehen, sind mit Blick auf den geringen Erfolg dieser Maßnahme nicht mehr zu rechtfertigen. Mit Schreiben von 19.09.2022 wurde deshalb dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH künftig von dieser Praxis abrücken wird. Zu 2. Bislang wurde die Anwohnerschaft anhand von Aushängen über beabsichtigte Straßensperrungen informiert. Da seit dem Frühjahr 2020 keine Straßensperren mehr vorgenommen wurden, gab es dementsprechend auch keine Aushänge mehr. Zu 3. Da die Griesheimer Supermärkte mit großen Parkplätzen in der Regel erst um 22 Uhr schließen, kommen diese als Ausweichmöglichkeit nicht in Betracht. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 254 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.05.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3193, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023

Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 -

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 64 wird zurückgewiesen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu beschließen, dass im Bürgerhaus Griesheim (Saalbau) nur noch Großveranstaltungen zugelassen werden, wenn von Seiten der Saalbau Vorkehrungen getroffen sind, damit die Sicherheit der Anwohner rund um das Bürgerhaus und insbesondere im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von ortsansässigen (Griesheimer) Vereinen und Organisationen, da deren Besucher kein Verkehrschaos verursachen. Sollten, wie im Bericht B 64 ausgeführt, private Sicherheitsdienste nicht berechtigt sein, die Zufahrt für Ortsfremde zu untersagen, wird der Magistrat aufgefordert, die Einhaltung der Nichteinfahrt für Ortsfremde durch die Ordnungsbehörden zu regulieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, der Saalbau aufzulegen, bei Großveranstaltungen - wie in der Vergangenheit - die Anwohner schriftlich zu informieren. Zusätzlich und vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Anwohner vor dem Verkehr der Besucher der Großveranstaltungen zu schützen (z.B. Anreise der Besucher durch vom Veranstalter organisierte und finanzierte Busse) andererseits der Saalbau die Vermietung weiterhin möglich zu machen. Begründung: Die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) muss für Feuerwehr, Krankenwagen, Notarztwagen und sonstige Ordnungskräfte jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Dies ist bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. Die damaligen Sperrungen waren sehr wohl hilfreich, wie Anwohner bestätigen könnten, wenn von Seiten der Saalbau AG man sich die Mühe machen würde, diese einmal zu befragen. Von einer städtischen Gesellschaft wie die Saaalbau AG, die seinerzeit für die Menschen in den Stadtteilen errichtet wurden, wird nicht nur erwartet, dass sie die Räumlichkeiten pfleglich behandelt und entsprechend vermietet, sondern es wird auch von ihr erwartet, dass sie die Belange der Menschen um das Bürgerhaus achtet und respektiert. Dazu gehört, dass ein uneingeschränkter Zugang für Einsatzfahrzeuge gewährleistet ist. Andernfalls können die Räumlichkeiten nur noch and ortsansässige Nutzer vermietet werden, da hier die Menschen zu Fuß den Veranstaltungsort erreichen können. Der Hinweis, dass die Nutzer aufgefordert werden, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob der geringen Parkplätze den Veranstaltungsort erreichen ist nett, aber ohne jegliche Wirkung, wenn die Besucher aus ganz Deutschland kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4