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Reflexion

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Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer Zu 1.: Zurzeit wird eine attraktive und sichere Mainquerung über die Carl-Ulrich-Brücke geplant. Im Fokus steht dabei in Dammlage ein baulich von der Fahrbahn getrenntes Angebot für den Fuß- und Radverkehr. Als Planungsgrundlage dient der Gewinnerentwurf eines durch das Umweltamt initiierten Wettbewerbs in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied Sciences. Zu 2. und 3.: Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt. Zu 4.: Das Amt für Straßenbau und Erschließung arbeitet zusammen mit dem Umweltamt an einer Lösung, bei der die für den Radverkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite vergrößert und die Sicherheit erhöht wird. Es ist jedoch erforderlich, dass die baulichen Veränderungen von der zuständigen Landesbaubehörde Hessen Mobil genehmigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 Antrag vom 07.06.2020, OF 740/11 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6240 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 20

Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 740/11 vom 07.06.2020 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer Vorgang: V 1272/19 OBR 11; ST 1775/19 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775, wird der Magistrat gebeten, den Stand der Planung einer attraktiven und sicheren Mainquerung basierend auf einem durch das Umweltamt initiierten Wettbewerbs (so in der Vorlage ST 1775) dem Ortsbeirat vorzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine zeitliche Perspektive für das Ende der prekären Sicherheitssituation des Radverkehrs auf der Carl-Ulrich-Brücke - die nun mindestens seit der Eröffnung der Ersatzneubrücke im Dezember 2014 andauert - zu nennen. Begründung: Schon seit vielen Jahren ist die Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke ein Nadelöhr für die Abwicklung des Verkehrs mehrerer Verkehrsträger zwischen Frankfurt-Fechenheim und Offenbach. Noch nie war diese Rampe so ausgelegt, dass sie das Befahren mit dem Fahrrad sicher gewährleistet hat. Allzu nah kommen sich hier Fahrrad, Pkw und Lkw. Im Zweifelsfall zieht dabei immer der Radverkehr den Kürzeren. 1,5 Meter Abstand zwischen Fahrrad und Auto - von den Fahrradverbänden gefordert, von Verkehrsexperten unterstützt, mittlerweile Gesetz - konnte hier noch nie realisiert werden. Spätestens nach der Eröffnung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke im Jahr 2014 wurde das Problem erneut fokussiert und benannt. Gerade die Zunahme des Radverkehrs - durchaus von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung und Institutionen für gut geheißen - machte die gefährliche Situation in diesem Bereich überaus deutlich. Es ist nicht die Zeit, eine dringend benötigte Neuordnung des Verkehrs in diesem Bereich ob der bestehenden Verkehrsprobleme in eine entfernte Zukunft zu verlegen! Eine schnelle Lösung ist dringend notwendig! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1790 Aktenzeichen: 66 6

Beratung im Ortsbeirat: 4