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Reflexion

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Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 643/9 vom 31.05.2019 Betreff: Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln Vorgang: V 551/07 OBR 9; ST 370/08 Der Magistrat wird gebeten, a) die Durchsetzung der ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen als Voraussetzung für b) die Einberufung eines Runden Tisches unter der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Sozial- und Planungsdezernats, der Wohnheim GmbH, des Diakonischen Werks sowie des Ortsbeirats und Bewohnerinnen und Bewohnern, um die Zukunftsperspektive des Platzes insbesondere des Zuzugsverbots und die Gestaltung der Nutzungsverträge zu erörtern. Begründung: 1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten, Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende", aus innenstadtnahen Stellplätzen an einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage Eschersheims umquartiert (Wohngemeinschaft Bonameser Straße). Es besteht seit einigen Jahren ein Verbot von Neuzuzügen, das durch den Verwalter des städtischen Grundstücks, die Wohnheim GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird, sodass sogar Menschen, die ihr Leben lang auf dem Platz gelebt haben, nach dem Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause verlassen müssen. So sollte vor einigen Wochen bei einer jungen Mutter mit einem nur fünf Wochen alten Säugling eine Zwangsräumung durchgeführt werden, die nur an der Weigerung des Gerichtsvollziehers, diese zu vollstrecken, scheiterte. Eine andere Bewohnerin, die ihr ganzes Leben dort lebt, erhielt kürzlich eine Kündigung und soll ihre Parzelle verlassen. Laut der Stellungnahme vom 20.02.2008, ST 370, lässt der Magistrat aufgrund des umweltproblematischen Verhaltens der Bewohner keine Neuzuzüge zu. Seit einigen Jahren hat es allerdings keine umweltrechtlich relevanten Vorfälle mehr auf dem Gelände gegeben, sodass diese Begründung nicht mehr zutrifft. Die Bewohner der Wohngemeinschaft beklagen außerdem die einseitigen Konditionen ihrer Nutzungsverträge, die ihnen kaum Rechte zusichern und wenig Sicherheit geben. Die jahrhundertlange Geschichte der Reisenden ist von Ausgrenzung geprägt. Noch heute sieht sich diese Gruppe vielen Vorurteilen ausgesetzt. Ein Dialog mit Politik und Verwaltung birgt die Hoffnung, der erlittenen Diskriminierung entgegenzuwirken, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und letztlich eine Zukunftsperspektive für diese Minderheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2007, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2008, ST 370 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121 Antrag vom 13.01.2020, OF 746/9 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5678 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5679 Antrag vom 19.06.2021, OF 70/9 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 116 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2020, OF 746/9 Betreff: Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.1975, § 2354 - OM 4721/19 OBR 9; ST 2121/19 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut und nachdrücklich auf, in einem Runden Tisch mit dem Ortsbeirat, den zuständigen Dezernenten, den beteiligten Einrichtungen sowie den Bewohner*innen den künftigen Umgang mit den Bewohner*innen der Wohngemeinschaft Bonameser Straße und die Möglichkeiten für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Wohnwagenstandplatzes zu besprechen. Begründung: Der Umgang mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße steht für ein dunkles Kapitel der Frankfurter Geschichte und verdient ein sensibles Vorgehen. Mit der Stellungnahme ST 2121 wird der Magistrat dieser Verantwortung nicht gerecht. Man darf nicht vergessen: Die Bewohner*innen bzw. ihre Angehörige waren Opfer der Verfolgung im Nationalsozialismus und erlitten in der Vergangenheit eine mehr oder weniger offen repressive Behandlung durch die Stadt Frankfurt. Zum Beispiel wurde die NS-Rassenforscherin Eva Justin in der Wohngemeinschaft in den 60er Jahren eingesetzt. Diese Einstellung ist noch in der gegenwärtigen Behandlung der Bewohner*innen (Stichwort: Zuzugsverbot und Zwangsräumung) und im sprachlichen Duktus der Stellungnahme ST 2121 zu erkennen, wie der offene Brief vom 18.12.2019 mit namhaften Unterzeichnern (wie z.B. des Verbands der Sinti und Roma, der Bildungsstätte Anne Frank und des Vereins Gegen Vergessen - Für Demokratie) darlegt. Der Ortsbeirat fordert einen respektvollen Umgang mit den Bewohner*innen der Wohngemeinschaft Bonameser Straße als langjährige Bürger*innen unseres Ortsbezirks. Ein Prozess des Dialogs, der mit einem Runden Tisch in Gang gesetzt wird, muss das Ziel haben, ihnen ein gesichertes und würdevolles Wohnen zu ermöglichen und die Geschichte der institutionellen Ausgrenzung von Seiten der Stadt Frankfurt zu beenden. Die Stellungnahme ST 2121 enthält außerdem mehrere gravierende sachliche Fehler, die Zweifel an der Schlüssigkeit der Argumentation aufwerfen: - Den Beschlüssen § 2354 vom 30.01.1975 noch Nr. 20178 vom 25.11.1983 sind keine Hinweise zu entnehmen, dass der Wohnwagenstandplatz mittel- bis langfristig geschlossen werden soll und sind in Wirklichkeit auf eine Verbesserung der Situation der Bewohner*innen gerichtet. - Die aktuellen Zwangsräumungen sind mit einem Zuzugsverbot begründet. Mit der Übernahme der Verwaltung des Platzes 1983 hat die Wohnheim GmbH Nutzungsverträge mit den damaligen Bewohnern abgeschlossen. Es gibt aber keine sachliche Grundlage für die Weigerung mit nachfolgenden Generationen Nutzungsverträge abzuschließen. - Laut der Stellungnahme ist die inzwischen beseitigte Kontamination des Geländes ausschließlich auf "umweltrechtlichen Probleme" der Bewohner*innen zurückzufuhren ist. Fakt ist, das Gelände wurde von den Alliierten als Mülldeponie benutzt und dort wurde in den 60er und 70er Jahren mit Genehmigung der Stadt Frankfurt schwermetallhaltige Schlacke von der Müllverbrennungsanlage in der Nordweststadt abgeladen. Ein Großteil der Bodenkontamination wird auf diese Nutzung zurückzuführen sein. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.01.2020, OF 751/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5678 2020 Anregung an den Magistrat OM 5679 2020 1. Die Vorlage OF 746/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 751/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Zusatz-Antrag zu Antrag OF 746/9

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 751/9 Betreff: Zusatz-Antrag zu Antrag OF 746/9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich hinsichtlich der Auseinandersetzung um die Wohngemeinschaft in der Bonameser Straße in einer Form zu positionieren, welche der historischen Verantwortung der Stadt Frankfurt gerecht wird. Der Ortsbeirat weist außerdem die beiden vollkommen gleich lautenden Stellungnahmen ST 2121 vom 18.11.2019 und ST 2361 vom 20.12.2019 zurück. Alleine die Tatsache, dass der Ortsbeirat zweimal lediglich diese Standard-Antwort auf zwei unterschiedliche Anregungen erhält zeigt, dass der Magistrat die für dieses Thema notwendige Sensibilität noch vermissen lässt. Nicht nur die betroffenen Menschen, die in der Wohngemeinschaft leben, sondern auch deren Nachbarn im Ortsbezirk wie auch die Mitglieder des Ortsbeirates sind angesichts der gegenwärtigen Positionierung des Magistrates der Stadt Frankfurt konsterniert. Der Magistrat möge sich hier aus seiner verwaltungstechnischen Positionierung lösen hin zu einer menschlich-empatischen Haltung, um der gesamten Fragestellung - auch hinsichtlich der geschichtlichen Tragweite - gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2020, OF 746/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5678 2020 Anregung an den Magistrat OM 5679 2020 1. Die Vorlage OF 746/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 751/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Beratung im Ortsbeirat: 4