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Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 1279/1 vom 15.04.2020 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Die Benutzungspflicht des Radweges an der genannten Stelle kann erst aufgehoben werden, wenn die Lichtsignalanlage an der Rebstöcker Straße so angepasst werden kann, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn in den Signalzeiten berücksichtigt wird. Dies ist heute nicht der Fall und kann aufgrund der vorhandenen personellen Ressourcen erst im Zuge der Umsetzung des Fahrradstadt-Beschlusses erfolgen, welcher mit höchster Priorität bearbeitet wird. Aus den genannten Gründen kann der Anregung derzeit nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589
Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden. Begründung: Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut ST 1543 auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3589 2023 Die Vorlage OF 750/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei; bei 1 GRÜNE Abwesenheit
Beratung im Ortsbeirat: 4
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