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Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 756/11 Betreff: Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße folgende Maßnahmen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten: 1. Warnschilder - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor Waldweg (ohne Namen) gegenüber Hessengarage 2. Warnschilder - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor Waldausgang 3. Am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße durchgängig Tempo 30 km/h einführen 4. In der Riederspießstraße Aufbringen von Bodenmarkierungen - Radverkehr in beide Richtungen - ggf. auch ein eingezeichneter Radweg, falls möglich 5. Auf dem Riederbruch: ein Schild - geteilter Fuß- und Radweg - installieren Begründung: Die Strecke durch den Forst Riederwald, über den Riederbruch / Riederspießstraße, wird häufig von Radfahrern genutzt, um möglichst verkehrsberuhigt, durch den Ostpark, in die Innenstadt zu gelangen. Dennoch gibt es einige Gefahrenpunkte, und es ist erforderlich das Autofahrerinnen darauf hingewiesen werden, das hier mit Radverkehr zu rechnen ist. Autos, die auf den benannten Straßen unterwegs sind, haben eine hohe Geschwindigkeit, dies hängt auch damit zusammen, dass es sich um den Zubringer zur A661 handelt. Durch langgezogene Kurven haben die Autofahrer zudem keine Sicht auf den Radverkehr. Der Fußweg von der Kirschenallee Richtung Ostpark ist zu schmal, um ihn für Fußgänger und Radfahrer frei zu geben. Der Radverkehr nimmt stetig zu, dem ist Rechnung zu tragen.
Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 22.07.2020 Betreff: Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße folgende Maßnahmen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten: 1. Installation von Warnschildern - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor dem Waldweg (ohne Namen) gegenüber Hessengarage; 2. Installation von Warnschildern - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor dem Waldausgang; 3. Am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße: Einführung durchgängig Tempo 30 km/h; 4. in der Riederspießstraße: Aufbringen von Bodenmarkierungen - Radverkehr in beide Richtungen - ggf. auch ein eingezeichneter Radweg, falls möglich; 5. Am Riederbruch: Installation eines Schildes - geteilter Fuß- und Radweg. Begründung: Die Strecke durch den Forst Riederwald, über den Riederbruch/Riederspießstraße, wird häufig von Radfahrern genutzt, um möglichst verkehrsberuhigt durch den Ostpark in die Innenstadt zu gelangen. Dennoch gibt es einige Gefahrenpunkte, und es ist daher erforderlich, dass Autofahrerinnen und Autofahrer darauf hingewiesen werden, dass hier mit Radverkehr zu rechnen ist. Autos, die auf den genannten Straßen unterwegs sind, haben eine hohe Geschwindigkeit, was auch damit zusammenhängt, dass es sich um den Zubringer zur A 661 handelt. Durch lang gezogene Kurven haben die Autofahrer zudem keine Sicht auf den Radverkehr. Der Fußweg von der Kirschenallee Richtung Ostpark ist zu schmal, um ihn für Fußgänger und Radfahrer freizugeben. Der Radverkehr nimmt stetig zu, dem ist Rechnung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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