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Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinder Spielplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinder Spielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schüler*innenhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenau- und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/ Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordem, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) durch Schwellen und/oder andere Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 788/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5844 2020 Anregung an den Magistrat OM 5845 2020 1. Die Vorlage OF 788/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "Schwellen und/oder andere" ersatzlos entfallen. 2. Die Vorlage OF 833/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume. (ST 1956/2017)Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Planung zur Umgestaltung der Brahmstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstr./Nordendstraße angrenzend an das Neubau-Projekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem OBR 3 abzustimmen. Hierbei sollten berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard -Wagner -Str. komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht. b) Kreuzungsbereich Richard Wagner Str./Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmern deutlich wahrnehmbar wird. c) Es sollten mind. 2 Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder Brahmsstraße eingerichtet werden. d) Im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden. e) Es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden f) In den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden. g) Standorte für 1-2 Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5844 2020 Anregung an den Magistrat OM 5845 2020 1. Die Vorlage OF 788/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "Schwellen und/oder andere" ersatzlos entfallen. 2. Die Vorlage OF 833/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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