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Reflexion

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Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 06.05.2020 Betreff: Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu? Vorgang: OM 4449/19 OBR 11; ST 1450/19 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Warum hat der Parkdruck in der Atzelbergstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 2. Warum hat der Parkdruck in der Zentgrafenstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 3. Sieht der Magistrat einen direkten Zusammenhang zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße? 4. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um eine Verbesserung der Parksituation im Stadtteil Seckbach zu verbessern? 5. Wenn nein, wie erklärt sich der Magistrat die Zunahme an parkenden Autos mit Kennzeichen aus dem östlichen Umland Frankfurts? Begründung: Seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße beschweren sich die Anwohner der genannten Straßen, dass der Parkdruck erheblich zugenommen hat. In der Anregung vom 25.03.2019, OM 4449, hat der Ortsbeirat auf die Gefahr hingewiesen, dass die sonst an der Seckbacher Landstraße parkenden Pendler auf die kostenfreien Flächen im Ortsbezirk 11 ausweichen. Der Magistrat wurde gebeten, entsprechende Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen. Da offensichtlich das vom Ortsbeirat prognostizierte Szenario eingetreten ist, erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat Lösungen. Das Verdrängen des Autoverkehrs aus dem Innenstadtbereich kann nicht unendlich zu Lasten der Stadtrandbezirke gehen. Der Magistrat ist aufgefordert, Probleme nicht nur zu verdrängen, sondern endlich Lösungen zu präsentieren! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4449 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Antrag vom 11.01.2021, OF 809/11 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7196 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 1

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 809/11 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 1845 vom 12.10.2020 geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Begründung: Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1-5 aus V 1688 2020. Fortführend bittet der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen: 6. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohner*innen? 7. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M43 während des Berufsverkehrs bekannt? 8. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 9. Hält der Magistrat es für möglich, das die Parkplätze in der Atzelberg- und Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2021 Die Vorlage OF 809/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4