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Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 642 entstanden aus Vorlage: OF 496/6 vom 22.10.2017 Betreff: Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, das Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen (Sprinter und Kleintransporter) in Wohngebieten/Siedlungen zu unterbinden. Begründung: Immer mehr Firmenfahrzeuge (Sprinter und Kleintransporter) werden in Wohngebieten und Siedlungen geparkt und bleiben dann über Nacht oder sogar für mehrere Tage (insbesondere an Wochenenden) stehen. Öffentliche Parkplätze und Straßen werden als günstige Stellflächen missbraucht. Dabei wird oftmals nicht nur ein Parkplatz, sondern aufgrund der Größe der Fahrzeuge werden gleich zwei Stellplätze blockiert. Zudem reicht oft auch die Länge der Parkplätze nicht aus; die Fahrzeuge blockieren dann auch einen Teil der Straße und behindern die Sicht. Durch das Parken dieser gewerblich genutzten Kleintransporter und Sprinter wird nicht nur der Parkplatzmangel in den Wohngebieten weiter verstärkt, sondern auch die Sicherheit gefährdet. Eine erhöhte Abgasbelastung und Lärmbelästigung beim Anfahren oder Einparken kann hinzukommen. Bei großen Lkws über 7,5 Tonnen ist die Regelung klar: Sie dürfen nur vorrübergehend und auf keinen Fall nachts oder an Wochenenden im Wohngebiet parken. Für kleinere Transporter ist dem Ortsbeirat keine Regelung bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259 Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931 Antrag vom 13.09.2018, OF 813/6 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4061 Aktenzeichen: 32 4
Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931 entstanden aus Vorlage: OF 747/6 vom 15.07.2018 Betreff: Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten Vorgang: V 642/17 OBR 6; ST 259/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, das Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten zu beschränken. Begründung: In den Stadtteilen wird der ohnehin große Parkdruck zunehmend durch gewerblich genutzte Fahrzeuge erhöht. Ein Problem dabei ist, dass es sich nicht nur um Pkws handelt, die als Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden, sondern vermehrt auch um (größere) Transporter etc., die mehr als einen Parkplatz belegen, dabei oft auch die Sicht behindern und damit die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer (bspw. Fußgänger, die die Straße überqueren möchten) gefährden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259, wird lediglich dargelegt, dass in § 12 Straßenverkehrs-Ordnung das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen sowie die entsprechenden Ausnahmen geregelt sind und hier keine Differenzierung zwischen gewerblichen und privat genutzten Kraftfahrzeugen besteht. Diese Information ist dem Ortsbeirat bekannt. Auf die eigentliche Frage, inwiefern das Parken von Sprintern und Kleintransportern in den Wohnsiedlungen eingeschränkt werden kann, wird jedoch in keiner Weise eingegangen. Statt den Ortsbeirat mit der StVO zu belehren, wäre es hilfreicher, wenn man sich der eigentlichen Problematik lösungsorientiert nähert und Möglichkeiten zur Lösung des Problems vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 642 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259 Antrag vom 13.09.2018, OF 813/6 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2061 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4061 Aktenzeichen: 32 3
Beratung im Ortsbeirat: 4
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