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Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 869/10 Betreff: Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und anderen begleitende Maßnahmen durchholen zu lassen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgeholt wird. Begründung: Unter anderem auch durch E-Scooter, entstehen immer wieder insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie für Kinder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5893 2024 Die Vorlage OF 869/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 869/10 vom 26.08.2024 Betreff: Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird. Begründung: Unter anderem auch durch E-Scooter entstehen immer wieder, insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant, gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 54 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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