Reflexion
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Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 380/2 vom 30.09.2017 Betreff: Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sofort alle Planungen einzustellen, die einen Eingriff in den Biegwald/Rebstockwald bedeuten würden; 2. den Ortsbeirat 2 ohne weiteren Verzug darüber zu informieren, welche Verhandlungen die Stadt bereits mit möglichen Bauherren geführt hat; 3. ein unabhängiges Institut zu beauftragen, eine Analyse des Waldes hinsichtlich seltener Tiere und Organismen durchzuführen. Des Weiteren muss dieses Gutachten auch die Auswirkung der CO2 -Immissionen sowie die Auswirkungen auf die Erwärmung und die Frischluftzufuhr des Stadtte iles enthalten. Begründung: Der Magistrat hat es versäumt, den Ortsbeirat über die Planungen und Entwicklungen zu informieren, die gestellten Anfragen blieben unbeantwortet. Auf Nachfragen werden Argumente wie eine neue Kita vorgebracht, jedoch sind noch nicht einmal alle geplanten Kitas im Rebstock fertiggestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 143 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 957 Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die Stadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 09.11.2018 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die Stadt Der Magistrat wird gebeten, als weitere Fläche für das Konzept von Blumen- und Stadtwiesen in Frankfurt am Main die etwas brach liegende Fläche im Übergang vom Rebstockwald zum Fußgängerweg entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee zu nutzen. Gleichsam wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich für gleiches Ansinnen die Fläche entlang der Angelika-Machinek-Straße eignen würde. Die Fläche soll zudem mit Informationsschildern versehen werden, um Anwohnerinnen und Anwohner über den gewollten Wildwuchs zu informieren. Begründung: "Der Rückgang der Artenvielfalt ist ein noch größeres Problem als der Klimawandel." Prof. Dr. Dr. h. c. Volker Mosbrugger, Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 825 Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5119 Aktenzeichen: 79 1
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Mehr Artenschutz wagen!
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 188 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Mehr Artenschutz wagen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3734 - E 56/19 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.09.2019 Zwischenbericht: Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 991 vom 15.12.2011 hat der Magistrat das Umweltamt damit beauftragt, ein Arten- und Biotopschutzkonzept zu erstellen. Im Umweltamt wurde dafür eine 50%-Stelle eingerichtet. Ziel des Konzeptes ist es, einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der heimischen und für Frankfurt typischen Arten- und Biotopvielfalt zu leisten. Die Gesamtkosten der Konzeptentwicklungsphase betragen ca. 518 T€. Die Laufzeit war von Oktober 2017 bis Ende 2019 angesetzt. Als Fachkonzept des Naturschutzes stellt das Arten- und Biotopschutzkonzept zunächst den Bestand der biologischen Vielfalt in Frankfurt dar. Dabei stützt es sich auf vorhandene Daten und Untersuchungen aus der Stadtbiotopkartierung, aus Artendatenbanken, Baumkataster, Artenkartierungen, Fachgutachten, Examensarbeiten etc. Aus dieser Bestandserfassung erfolgt die Analyse und Bewertung von Arten und Biotopen, die in eine Gesamtbewertung münden. Darauf aufbauend werden Frankfurter "Verantwortungsarten" herausgearbeitet und Kern- und Entwicklungsflächen des Naturschutzes sowie Flächen für den Biotopverbund identifiziert. Auf dieser Grundlage erfolgt die Ableitung von Zielen und Maßnahmen für den Arten- und Biotopschutz sowie deren Priorisierung. Im Ergebnis kann das Arten- und Biotopschutzkonzept damit zu einer anerkannten fachlichen Grundlage und strategischen Leitlinie werden, und zwar für die Umsetzung von Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz sowie für die Entwicklung von Strategien, die auf den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt Frankfurts zielen. Damit wird die Stadt Frankfurt ihrer Verantwortung gerecht und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen sowie Hessischen Biodiversitätsstrategie. Im Rahmen eines Ausschreibungs- und Vergabeprozesses hat das Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH (PAN) den Zuschlag erhalten. Die Entwicklung des Konzepts findet in enger Abstimmung mit dem Umweltamt sowie unter fachlicher Begleitung eines Fachbeirats und eines Expertengremiums mit lokalen Fachkenntnissen statt. Fachbeirat und Expertengremium sind ehrenamtlich tätig. Wichtigste Grundlage des Arten- und Biotopschutzkonzepts sind wissenschaftlich erhobene, verlässliche Daten. Nach dem Projektstart im Oktober 2017 wurden in einem ersten Schritt verfügbare und bereits zusammengestellte Daten zu Arten und Biotopen an den Auftragnehmer weitergereicht und soweit noch nicht vorhanden recherchiert. Hierbei war die Einbindung und Mitwirkung des Expertengremiums (ca. 40 Expertinnen und Experten zu Flora, Fauna und Pilzen) ausgesprochen positiv. Zahlreiche Rückmeldungen haben den Datenfundus erweitert und optimiert. Für ein tragbares Konzept waren zusätzliche selektive Kartierungen von Tagfaltern und Heuschrecken unerlässlich. Diesem festgestellten Datendefizit wurde mit einer weiteren Ausschreibung umgehend begegnet und in 2018 eine Kartierung durchgeführt. Die hierfür benötigten Mittel (28 T€) konnte das Umweltamt aus dem Etat des Artenschutzes bestreiten. Die Ergebnisse stehen als wertvolle Datengrundlage langfristig zur Verfügung. Weitere Kosten sind für die Entwicklungsphase des Arten- und Biotopschutzkonzepts nicht zu erwarten. Aufgrund der dargestellten Verzögerung hat sich das anvisierte Projektende leicht nach hinten verschoben. Die Fertigstellung des Konzeptes ist auf Mitte 2020 terminiert. Entscheidend für den Erhalt und die Förderung bzw. Verbesserung der Biodiversität in Frankfurt ist jedoch die anschließende Umsetzung. Welche Ressourcen für die Umsetzung und Realisierung notwendig sind, wird sich erst anhand der im Konzept entwickelten Ziele und Maßnahmen konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dazu noch keine Aussage getroffen werden. Um eine langfristige und nachhaltig positive Wirkung für die biologische Vielfalt zu erzielen, ist eine ausreichende Finanzierung zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts jedoch unerlässlich. Sobald valide Zahlen vorliegen, wird der Magistrat erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 56 Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5119 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 42 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 188 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 188 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4123, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.06.2019 § 4758, 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 24.10.2019 Aktenzeichen: 79 1
Die Stadt vom Grün her denken: Waldsaum am Rebstockwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Waldsaum am Rebstockwald Vorgang: OM 2275/17 OBR 2; OM 4122/19 OBR 2; ST 825/19; B 188/19; ST 957/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1 Auch der Ortsbeirat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Vorschlag der Blumenwiese und ist gern bereit dem Vorschlag des Magistrats aus der ST 825 zu entsprechen, eine Waldrandzone entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee zwischen Fußgänger*innenweg und Rebstockwald mit entsprechender Waldsaumstruktur zu gestalten. Der Magistrat wird entsprechend mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 2. Bezüglich der Angelika-Machinek-Straße wird der Magistrat gebeten zu berichten, ab wann mit dem Beginn der in der ST825 Bebauung entlang der Angelika-Machinek-Straße zu rechnen ist. 3. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten die Zeit bis dahin für unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auf den bestehenden Brachflächen zu unternehmen. 4. Ungeachtet dessen bekräftigt der Ortsbeirat seine Forderung die Angelika-Machinek-Straße nur einseitig zu bebauen und den Rebstockwald in Gänze zu erhalten, um negativen Auswirkungen auf das Stadtklima zu verhindern. Begründung: Zu 1. und 3.: "Der Magistrat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet", wie er selbst in der ST 825 auf die OM4122 schreibt. Im Falle der dort angesprochenen Fläche an der Leonardo-da-Vinci-Allee und der Angelika-Machinek-Straße bleibt er diese Maßnahmen bisher jedoch schuldig. Zu 2. und 3.: Bei der Angelika-Machinek-Straße verweist der Magistrat auf geplante Bauarbeiten (ohne einen Zeitplan zu nennen) und auf die Fertigstellung des Arten- und Biotopschutzkonzeptes. In der B 188 wird die Fertigstellung jenes Arten- und Biotopschutzkonzepts für Mitte 2020 terminiert. Im einjährigen Zeitraum bis dahin ist genügend Zeit übergangsweise unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auch auf der Brachfläche vorzunehmen. Zu 4.: Dass der Rebstockwald auch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 "insgesamt erhalten" bleibe, wie der Magistrat in der ST957 zur Kenntnis gibt, und "stadtklimatischen Auswirkungen nicht zu erwarten" seien, kann der Ortsbeirat nicht feststellen und weist diese Aussage zurück. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2275 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 825 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 188 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 957 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 880/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5119 2019 Die Vorlage OF 880/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und FDP
Die Stadt vom Grün her denken - Waldsaum am Rebstockwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5119 entstanden aus Vorlage: OF 880/2 vom 02.08.2019 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Waldsaum am Rebstockwald Vorgang: OM 2275/17 OBR 2; OM 4122/19 OBR 2; ST 825/19; B 188/19; ST 957/19 1. Auch der Ortsbeirat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Vorschlag der Blumenwiese und ist gern bereit, dem Vorschlag des Magistrats aus der Stellungnahme vom 03.05.2019, ST 825, zu entsprechen, eine Waldrandzone entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee zwischen Fußgängerinnen- und Fußgängerweg und Rebstockwald mit entsprechender Waldsaumstruktur zu gestalten. Der Magistrat wird entsprechend mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 2. Bezüglich der Angelika-Machinek-Straße wird der Magistrat gebeten zu berichten, ab wann mit dem Beginn der in der Stellungnahme vom 03.05.2019, ST 825, erwähnten Bebauung entlang der Angelika-Machinek-Straße zu rechnen ist. 3. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Zeit bis dahin für unterstützende Maßnahmen für die Artenvielfalt auf den bestehenden Brachflächen zu nutzen. 4. Ungeachtet dessen bekräftigt der Ortsbeirat seine Forderung, die Angelika-Machinek-Straße nur einseitig zu bebauen und den Rebstockwald in Gänze zu erhalten, um negative Auswirkungen auf das Stadtklima zu verhindern. Begründung: Zu den Ziffern 1. und 3.: "Der Magistrat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet", wie er selbst in der Stellungnahme ST 825 auf die Vorlage vom 21.01.2019, OM 4122, schreibt. Im Falle der dort angesprochenen Fläche an der Leonardo-da-Vinci-Allee und der Angelika-Machinek-Straße bleibt er diese Maßnahmen bisher jedoch schuldig. Zu den Ziffern 2. und 3.: Bei der Angelika-Machinek-Straße verweist der Magistrat auf geplante Bauarbeiten (ohne einen Zeitplan zu nennen) und auf die Fertigstellung des Arten- und Biotopschutzkonzeptes. In dem Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 188, wird die Fertigstellung jenes Arten- und Biotopschutzkonzepts für Mitte 2020 terminiert. Im einjährigen Zeitraum bis dahin ist genügend Zeit, übergangsweise unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auch auf der Brachfläche vorzunehmen. Zu Ziffer 4.: Dass der Rebstockwald auch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 "insgesamt erhalten" bleibe, wie der Magistrat in der Stellungnahme vom 17.05.2019, ST 957, zur Kenntnis gibt, und "stadtklimatische Auswirkungen nicht zu erwarten" seien, kann der Ortsbeirat nicht feststellen und weist diese Aussage zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2275 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 825 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 188 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 957 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 3 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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