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Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 319 entstanden aus Vorlage: OF 323/6 vom 05.03.2012 Betreff: Was passiert am Bunker in der Peter-Bied-Straße? Der Bunker in der Peter-Bied-Straße in Unterliederbach wurde von einer Privatperson gekauft. Diese beabsichtigt nach eigener Aussage, dort Oldtimer (Autos und Motorräder) zu lagern. Der neue Besitzer des Bunkers handelt aber auch mit "Seltenen Erden", die er aber nicht in diesem Bunker, sondern in einem anderen Bunker in Frankfurt lagern will, wie es nach neuesten Informationen heißt. Der Bunker in der Peter-Bied-Straße war sehr schön mit Efeu bewachsen, der von dem neuen Besitzer nun zum größten Teil entfernt wurde. Nur dem Eingreifen des von den Anwohnern alarmierten Umweltamts ist es zu verdanken, dass ein kleiner Teil des Efeus gerettet werden konnte. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Kann man wirklich sicher davon ausgehen, dass der Bunker in Zukunft nicht doch auch für die Lagerung der "Seltenen Erden" verwendet wird? 2. Wenn nein, wie kann sicher ausgeschlossen werden, dass durch eine solche Lagerung Risiken oder starke Verkehrsbelastungen auf die Anwohner zukommen? 3. Vor welchem rechtlichen Hintergrund ist die Entfernung des Efeus von den Wänden des Bunkers zu betrachten? Hätte es hier eine rechtliche Handhabe der Stadt Frankfurt gegeben, um die Erhaltung des Efeus durchzusetzen? 4. Wurde mit der Entfernung des Efeus gegen Gesetze oder Bestimmungen verstoßen, und wenn ja, welche Konsequenzen wird dies haben? 5. Bestehen Möglichkeiten, in Verhandlungen mit dem Besitzer oder auch durch Auflagen zu erreichen, dass der entfernte Efeu wieder angepflanzt wird? Begründung: Das radikale Entfernen des Efeus und andere Rodungsarbeiten sorgten für erhebliche Aufregung in der Nachbarschaft. Recherchen der Anwohner im Internet ergaben dann einen Zusammenhang zwischen dem neuen Besitzer des Bunkers und der Lagerung von für Elektronik-Produkte verwendete Mineralien, die zur Gruppe der "Seltenen Erden" zählen. Nach neuesten Informationen der Anwohner sollen diese aber in einem anderen, vom gleichen Besitzer gekauften Bunker gelagert werden. "Seltene Erden" sind nicht unbedingt gefährlich, es käme im Zweifelsfalle auf die genaue Zusammensetzung und eventuelle Beimengungen an. Außerdem kam die Frage im Wohngebiet auf, welcher Schwerlastverkehr durch eine solche Lagerung und die damit verbundenen Transporte entstehen würde. Im Efeu wurden im Sommer immer Fledermäuse beobachtet. Es ist auf jeden Fall sehr schade und wird von den Anwohnern sehr bedauert, dass der größte Teil des Efeus bereits entfernt wurde. Hier ist wieder einmal wertvolles Grün verloren gegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 934 Antrag vom 05.01.2014, OF 889/6 Aktenzeichen: 23 20
Efeu am Bunker in der Peter-Bied-Straße - wie ist der Sachstand nach der Zerstörung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2014, OF 889/6 Betreff: Efeu am Bunker in der Peter-Bied-Straße - wie ist der Sachstand nach der Zerstörung? Vorgang: V 319/12 OBR 6; ST 934/12 Der Bunker an der Peter-Bied-Straße wurde vom Bund an einen Privatmann verkauft, der dort massive Rodungsarbeiten durchführte und insbesondere den größten Teil des Efeubewuchses entfernte. Der Ortsbeirat stellte hierzu Fragen an den Magistrat, die dieser in seiner Stellungnahme ST 934 vom 11.6.2012 u.a. wie folgt beantwortete: Während kleinflächige Wandbegrünungen durch Efeu in der Stadt nicht selten sind, handelte es sich bei den Bunkerwandflächen jedoch um eine über 20 Jahre alte, bis zu 50 cm dicke Grünstruktur, die mittlerweile fast den gesamten Bunker bedeckte und ca. 1000 qm Fläche in Anspruch nahm. Nachweislich war die Efeuwand Lebensraum für viele Vögel, ggfs. auch für Fledermäuse (verlassene Nester wurden gefunden). Daher wurde die Wandbegrünung des Bunkers von der Unteren Naturschutzbehörde als Lebensraum eingestuft und die Beseitigung als Eingriff gem. § 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) beurteilt. Eine weitere Rechtsgrundlage ist § 39 (1) Nr. 3 BNatschG sowie auch der Artenschutz (§ 44 BNatschG). Die Beseitigung des Efeus stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dar und bedarf der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Beim Eintreffen der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort war fast an der gesamten straßenseitigen Front des Bunkers der Efeu bereits knapp über dem Boden gekappt. Eine Erhaltung dieses Bereiches war damit nicht mehr möglich. Für diesen ungenehmigten Eingriff hätte die Untere Naturschutzbehörde ein Bußgeld verhängen können. Es wurde jedoch auf eine einvernehmliche Lösung abgezielt und ein Bescheid mit Auflagen zum Ersatz der verlorenen gegangenen Brut- und Nistmöglichkeiten bevorzugt. Der Eigentümer wurde daher aufgefordert einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bei mehreren Ortsterminen wurde der Eigentümer ausführlich beraten, insbesondere auch über die möglichen Ersatzmaßnahmen. Es schien schließlich so, als ob ein Konsens erzielt wurde. Der Ortsbeirat fragt hierzu den Magistrat: Welche Konsens wurde schließlich mit dem Eigentümer gefunden, welche Ersatzmaßnahmen für den offensichtlich ohne Genehmigung erfolgten Eingriff in den Naturhaushalt wurden vorgenommen? Begründung: Eineinhalb Jahre nach der Antwort des Magistrats erscheint es angemessen, nachzufragen, welche Ersatzmaßnahmen für die verlorenen Naturschätze denn nun umgesetzt wurden. Leider hat der Antragsteller Hinweise darauf, dass entgegen der in der ST 934 geäußerten Hoffnung kein Konsens mit dem Eigentümer gefunden werden konnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 319 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 934 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 910 2014 Die Vorlage OF 889/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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