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Reflexion

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Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 entstanden aus Vorlage: OF 270/9 vom 03.05.2017 Betreff: Trinkbrunnen "Ginnheimer Hohl" (ehemals Wasserlauf der "Weeth") Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, in der Ginnheimer Hohl, gegenüber des Supermarktes, einen öffentlichen Trinkbrunnen einzurichten. Begründung: An dieser Stelle gab es früher den Trinkbrunnen, welcher aus dem Wasserlauf der "Weeth" gespeist wurde. Dieser Trinkbrunnen ist auf vielen historischen Bildern Ginnheims abgebildet und war neben dem Kirchplatz eines der Wahrzeichen im Stadtteil. Wenn an gleicher oder ähnlich gelagerter Stelle ein neuer Trinkbrunnen eingerichtet werden würde, evtl. sogar in historisch angelehnter Ausführung, gäbe dies Ginnheim einen Teil seines ursprünglichen Charakters zurück und würde gleichzeitig den Menschen an heißen Sommertagen die Gelegenheit bieten, sich durch das Wasser zu erfrischen. Im Rahmen der Vorstellung des Klimaplanatlas im Ortsbeirat 9 durch das Umweltamt wurde deutlich, dass durch eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen wertvolle Beiträge für die Verbesserung der Lebensqualität und der Umwelt im gesamten städtischen Bereich geleistet werden können. Ein Trinkwasserbrunnen, welcher den Menschen zur Verfügung steht, würde sicherlich gut angenommen und könnte deutliche machen, in wie vielen unterschiedlichen Arten es möglich ist, die erwartete Situation in Bereichen mit prognostiziertem Überhitzungspotenzial abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Antrag vom 10.10.2020, OF 889/9 Auskunftsersuchen vom 29.10.2020, V 1823 Aktenzeichen: 91 50

Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Betreff: Trinkbrunnen "Ginnheimer Hohl" (ehemals Wasserlauf "Weeth") Mainova betreibt zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und Besucher der Stadt zu erreichen. Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 Antrag vom 10.10.2020, OF 889/9 Auskunftsersuchen vom 29.10.2020, V 1823

Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2020, OF 889/9 Betreff: Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage Vorgang: V 453/17 OBR 9; ST 1563/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat welche neuen Informationen im Sinne der V 453 aus 2017 bezüglich der Erkenntnisse aus dem Betrieb der bisherigen Trinkbrunnen in der Stadt vorliegen. Hat der Betrieb der in ST 1563 aus 2017 Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen erbracht sind diese Erfahrungen anschließend ausgewertet worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Was bedeutet ein etwaiges Ergebnis in Bezug auf die Umsetzbarkeit eines Trinkbrunnens in der Ginnheimer Hohl? Begründung: Der Magistrat wollte gemäß der ST 1563 aus 2017 für eine Beantwortung der in V453 aus 2017 gestellten Anfrage bezüglich der Einrichtung des Trinkbrunnens erst die Ergebnisse aus dem Betrieb der drei bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Trinkbrunnen in der Stadt abwarten um dann eine Einschätzung abgeben zu können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1823 2020 Die Vorlage OF 889/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Beratung im Ortsbeirat: 4