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Aufbringung von Signalschwellen (SIG) in der Gladiolenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2017, OF 90/15 Betreff: Aufbringung von Signalschwellen (SIG) in der Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend in der Gladiolenstraße durch den zusätzlichen Aufbau von Signalschwellen (SIG) auf den Fa hrbahnen eine verkehrsgerechte Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge aller Art zu erwirken, um damit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, in dem dort nach Zeichen 325 STVO festgelegten verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Die SIG sollen auf Höhe des Beginns der verkehrsberuhigten Zone sowie Höhe Haus Nr. 48 und vor der Zufahrt zum Kinderzentrum (Krippe) aufgebracht werden. Begründung: Aufgrund von zahlreichen Hinweisen von den Anwohnern der "Gladiolenstraße"" wird von vielen Fahrzeugführern, insbesondere durch Ortsfremde, die Beschilderung des Verkehrszeichens 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) nicht beachtet und dies führt dazu, dass vielfach in diesem Bereich zu schnell gefahren wird. Dies gefährdet insbesondere die in diesem Wohnsiedlungsbereich ohne Bürgersteig auf der Straße spielende Kinder. Es kam bereits des Öfteren zu Beinahe-Unfällen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, daher als unterstützende Maßnahme, zur Einhaltung der in verkehrsberuhigten Bereichen gebotenen Geschwindigkeit, in Abständen mehrere nachfolgend aufgeführte Signalschwellen (SIG) auf der Fahrbahn aufzubringen. Die Maßnahme sollte noch in diesem Jahr schnellstmöglich umgesetzt werden. Der Ortsbeirat hat mit den Signalschwellen bereits an anderer Stelle (z.B. im Wilhelm-Flögel-Ring) sehr gute Erfahrungen gemacht. Beispiel einer Art von Ph - Signalschwellen: Ph- SIGNALSCHWELLEN sind hervorragend geeignet zur kostengünstigen Geschwindigkeitsreduzierung. Die Ph-Signalschwelle ist mit nur 40 mm Höhe eine der wenigen, nach geltender Rechtsprechung für öffentliche Straßen zulässigen, kurzen Schwellen. Die weißen Retroreflexflächen ergeben einen guten Kontrast und erhöhen die Aufmerksamkeit bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen. Die flachen Elemente können problemlos von Radfahrern überquert werden. Eine Maßnahme mit Ph-Signalschwellen setzt sich meistens aus mehreren Mittelteilen (SIGM) und zwei Randteilen (SIGR) je nach Breite der Straße zusammen. Klicken Sie auf die Fotos für eine größere Ansicht. Die Ph - Signalschwelle ist in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich Die Ausführung der Signalschwellen ( SIGM G bis SIGM K) besteht aus Mittelteilen mit großen gelben Retroreflexflächen zwecks nachdrücklichem Signal an den Fahrer für mehr Sicherheit auf den Straßen. Die Signalschwellen zeichnen sich durch eine sehr leichte und schnelle Montage (u.a. Aufkleben) auf allen Straßen und Wegen verschiedener Breiten aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 90/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 90/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2017 Die Vorlage OF 90/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufbringen von Signalschwellen in der Gladiolenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1858 entstanden aus Vorlage: OF 90/15 vom 26.03.2017 Betreff: Aufbringen von Signalschwellen in der Gladiolenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gladiolenstraße durch den zusätzlichen Aufbau von Signalschwellen auf den Fahrbahnen umgehend eine verkehrsgerechte Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge aller Art zu erwirken, um damit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, in dem dort nach Zeichen Nr. 325 StVO festgelegten verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Die Signalschwellen sollen am Beginn der verkehrsberuhigten Zone sowie in Höhe der Hausummer 48 und vor der Zufahrt zum Kinderzentrum (Krippe) aufgebracht werden. Begründung: Laut zahlreichen Hinweisen von den Anwohnern der Gladiolenstraße wird von vielen Fahrzeugführern, insbesondere durch Ortsfremde, die Beschilderung des Verkehrszeichens Nr. 325 StVO (verkehrsberuhigter Bereich) nicht beachtet, was dazu führt, dass in diesem Bereich vielfach zu schnell gefahren wird. Dies gefährdet insbesondere die in diesem Wohnsiedlungsbereich ohne Bürgersteig auf der Straße spielenden Kinder. Es kam bereits des Öfteren zu Beinaheunfällen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, als unterstützende Maßnahme zur Einhaltung der in verkehrsberuhigten Bereichen gebotenen Geschwindigkeit in bestimmten Abständen mehrere der nachfolgend aufgeführten Signalschwellen auf der Fahrbahn aufzubringen. Die Maßnahme sollte noch in diesem Jahr schnellstmöglich umgesetzt werden. Der Ortsbeirat hat mit den Signalschwellen bereits an anderer Stelle (z. B. im Wilhelm-Flögel-Ring) sehr gute Erfahrungen gemacht. Beispiel von Ph-Signalschwellen: Ph-Signalschwellen sind hervorragend zur kostengünstigen Geschwindigkeitsreduzierung geeignet. Die Ph-Signalschwelle ist mit nur 40 mm Höhe eine der wenigen, nach geltender Rechtsprechung für öffentliche Straßen zulässigen, kurzen Schwellen. Die weißen Retroreflexflächen ergeben einen guten Kontrast und erhöhen die Aufmerksamkeit bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen. Die flachen Elemente können problemlos von Radfahrern überquert werden. Eine Maßnahme mit Ph-Signalschwellen setzt sich meistens aus mehreren Mittelteilen (SIGM) und zwei Randteilen (SIGR), je nach Breite der Straße zusammen. Die Ph-Signalschwelle ist in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Die Ausführung der Signalschwellen SIGM G bis SIGM K besteht aus Mittelteilen mit großen gelben Retroreflexflächen zwecks nachdrücklichem Signal an den Fahrer für mehr Sicherheit auf den Straßen. Die Signalschwellen zeichnen sich durch eine sehr leichte und schnelle Montage (u. a. Aufkleben) auf allen Straßen und Wegen verschiedener Breiten aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2221 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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