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Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2016, OF 91/9 Betreff: Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten - über den Sachverhalt bei diesen Fällungs- und Rodungsarbeiten, die sich wohl über mehrere Tausend qm erstreckt haben; - über den An lass und den weiteren Hintergrund für die Fäll- und Rodungsarbeiten; - über das Ausmaß der bereits gerodeten Flächen; - wer für die Durchführung der Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb des rechtlich zulässigen Zeitraums verantwortlich ist; - ob es sich um städtische, verpachtete Grundstücke handelt; - welche Maßnahmen ergriffen werden, um eine zukünftige Wiederholung zu vermeiden und welcher Fortgang in dieser Frage zu erwarten ist. Begründung: Die Fällungs- und Rodungsarbeiten, die in den Außenbezirken erst nach dem 30.9. bzw. 1.10. eines Jahres erlaubt sind, erfolgten offenbar widerrechtlich. Schließlich wurden sie, wie inzwischen bekannt, zuständigkeitshalber vom Umweltamt gestoppt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 131 2016 Die Vorlage OF 91/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanfrage an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Beratung im Ortsbeirat: 4
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