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Reflexion

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Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo da Vinci Allee/Am Rebstockbad

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo da Vinci Allee/Am Rebstockbad Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Der Magistrat verkennt keineswegs, dass gerade vor dem Hintergrund der genannten städtebaulichen Entwicklungen in dem skizzierten Bereich, eine zusätzliche Querungsmöglichkeit (neben der bestehenden signalisierten Querung in Höhe der Leonardo-da-Vinci-Allee) wünschenswert wäre. Die planerischen, verkehrlichen, verkehrstechnischen und rechtlichen Randbedingungen sind jedoch nach wie vor komplex: - Eine planfreie Querung in Form einer Brücke mit barrierefreien Zuwegungen über die Straßen Zum Messeparkhaus und Zum Rebstockbad ist mit einem sehr hohen Realisierungsaufwand verbunden. Absehbar wären wegen der Entwicklungslängen der barrierefreien Rampen Eingriffe in die Parkanlagen. Darüber hinaus sind entsprechende Umwege und damit auch Akzeptanzprobleme der zu Fuß Gehenden nicht auszuschließen. - Eine signalisierte Fußgängerquerung wurde in der Vergangenheit aus verkehrlichen Gründen von der Messe Frankfurt nicht befürwortet. Da eine solche Fußgängerquerung in die bestehende Fahrstreifensignalisierung, die sich im Eigentum der Messe Frankfurt befindet, integriert werden müsste, ergeben sich eine Reihe verkehrsplanerischer, technischer und rechtlicher Hürden. Es ist daher vorgesehen, dass in der nächsten Zeit ein ämterübergreifendes Gremium in Abstimmung mit der Messe Frankfurt zu einem abschließenden Ergebnis kommt, ob und wie eine der dargestellten Handlungsoptionen umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883

Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2, als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge alter/ neuer Rebstockpark (Straße "zum Rebstockbad), sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/ Montgolfier-Allee/ Leonardo-da-Vinci-Allee, an dem in ST 528/2024 angekündigten ämterübergreifende Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen altem und neuem Rebstockpark ein. Seine Mitglieder kennen die Verkehrssituation sehr gut und sind darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5497 2024 Die Vorlage OF 926/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4