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Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB -
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Betreff: Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8807 (NR 1988) I.1 Im Stadtteil Oberrad nördlich der Straße An der Goetheruh und nördlich des Waldspielparks Scheerwald ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 07.03.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für die Erweiterung der vorhandenen Sportanlage der Sportvereinigung SpVgg 05 Oberrad um ein weiteres, dringend notwendiges, Spielfeld geschaffen werden. Durch die Erweiterung des Sportflächenangebotes kann der Sportverein insbesondere seine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin fortsetzen und zukünftig ausbauen. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahme geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 809 - Oberrad, Im Rübenfeld (Freizeitgärten) - wird im Südosten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Bestand und städtebauliche Situation Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - umfasst die Flurstücke der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücksnummer 31, 32, 33, 34, 35 und 36. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 1,42 ha und liegt im Außenbereich des Ortsteils Oberrad. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an den Feldweg mit der Flurstücksnummer 29, östlich angrenzend befindet sich eine Kleingartenanlage sowie ein öffentlicher Parkplatz, im Süden wird er von der Straße An der Goetheruh und im Westen durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit der Flurstücksnummer 37 begrenzt. Eigentümer der Flurstücke Nummer 31 und 32 ist die Stadt Frankfurt am Main. Die Flurstücke 33, 34, 35 und 36 befinden sind im Privatbesitz. Die Fläche des Geltungsbereichs wird gegenwärtig als landwirtschaftliche Fläche / Gartenland genutzt. Planungsrecht Der gültige Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt am Main (jetzt Regionalverband FrankfurtRheinMain) in der Fasssung der Bekanntmachung von 06.07.1987 weist diese Fläche als Grünfläche - Sportanlage (ohne Hallenbauten) - aus. Im Entwurf zum in Aufstellung befindlichen, bereits beschlossenen Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet als Grünfläche - Sportanlage - dargestellt. Der Geltungs-bereich befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" Zone I. Gegenwärtig wird der Bereich planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt. Anlass, Ziele und Konzept Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der SpVgg 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden. Im näheren Umfeld der vorhandenen Sportanlage bietet sich die Fläche des Geltungsbereiches für die Erweiterung an, da hier insbesondere die räumliche Nähe gegeben ist, die Erschließung über die befahrbare Straße An der Goetheruh sowie den angrenzenden öffentlichen Parkplatz gesichert und die geplante Nutzung bereits den Darstellungen der Flächennutzungsplanung entspricht. Außerdem können durch die räumliche Nähe die bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der vorhandenen Sportanlage mit genutzt werden. Des Weiteren können häufig mit Sportflächen einhergehende Probleme mit Lärmbelästigungen durch die Standortwahl hier ausgeschlossen werden, da die vorhandene Wohnbebauung ausreichend Abstand besitzt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf - Sportanlage -" wird die Möglichkeit eröffnet ein weiteres Spielfeld zur Verfügung stellen zu können. Zu III. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - befindet sich vollständig im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 809 - Oberrad, Im Rübenfeld (Freizeitgärten) -, der die bestehenden Freizeitgärten im Geltungsbereich planungsrechtlich sichern soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 809 wird an den Bebauungsplan Nr. 877 angepasst. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.08.2011, OA 61 Antrag vom 05.08.2011, OF 55/5 Antrag vom 04.08.2011, OF 95/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.09.2010, NR 1988 Antrag vom 09.11.2015, OF 1178/5 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.08.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung OA 61 2011 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 55/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 95/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 121 und OA 61 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 547, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 61 00
Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 95/5 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05 1. Der Ortsbeirat stimmt der dem Vortrag des Magistrates vom 21.06.2011, M 121 - Bebauungsplan 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - zu. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Spielbetrieb bis zum endgültigen Ausbau des dritten Spielfeldes auf Sportanlagen im Ortsbeirat 5 oder an unmittelbar mit dem ÖPNV zu erreichenden Sportanlagen sicherzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 -An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese, um die Realisierung eines dritten Spielfeldes für die SpVgg Oberrad 05 weiter voranzubringen. Bis zur Inbetriebnahme des dritten Spielfeldes ist es jedoch geboten, den Spielbetrieb so gut es geht auf der Sportanlage oder auf unmittelbar zu erreichenden Sportanlagen aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Ausbesserungsa/beiten ap den Spielfeldern wurde zeitweise kein Ausweichspielfeld innerhalb Frankfurts zur Verfügung gestellt, so dass der Trainingsbetrieb teilweise außerhalb Frankfurts stattfinden musste. Dies kann kein Dauerzustand für die kommenden Jahre sein. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung OA 61 2011 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 55/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 95/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2011, OA 61 entstanden aus Vorlage: OF 95/5 vom 04.08.2011 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielbetrieb der SpVgg Oberrad bis zum endgültigen Ausbau des dritten Spielfeldes auf Sportanlagen im Ortsbezirk 5 oder an unmittelbar mit dem ÖPNV zu erreichenden Sportanlagen sicherzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese, um die Realisierung eines dritten Spielfeldes für die SpVgg Oberrad 05 weiter voranzubringen. Bis zur Inbetriebnahme des dritten Spielfeldes ist es jedoch geboten, den Spielbetrieb so gut es geht auf der Sportanlage oder auf unmittelbar zu erreichenden Sportanlagen aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Ausbesserungsarbeiten an den Spielfeldern wurde zeitweise kein Ausweichspielfeld innerhalb Frankfurts zur Verfügung gestellt, sodass der Trainingsbetrieb teilweise außerhalb Frankfurts stattfinden musste. Dies kann kein Dauerzustand für die kommenden Jahre sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 121 und OA 61 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 547, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 52 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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