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Reflexion

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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2019

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2019" beschriebenen, jährlich anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2019 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2019 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 7,616 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2019 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 28,713 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2019 voraussichtlich 364,745 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegendes Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2019 der VGF (Prognosestand Sommer 2017) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 134,248 Mio. Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Prognose noch nicht bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2019 am 9. Dezember 2018, spätestens jedoch vor dem 31.12.2018, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2019. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2019. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2019 (gültig ab 9. Dezember 2018) und 2020 (gültig ab 15. Dezember 2019). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2019 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2019 (08.12.2018 - 14.12.2019) identisch. Im Restzeitraum 15.12.2019 - 31.12.2019 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2020. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2019" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2019 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5543 vom 26.09.2009. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2018 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2019 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Straßenbahnen und Stadtbahn vorgesehen: · Tausch der westlichen Linienäste auf der U6 und U7 (neu also U6 Hausen - Zoo, U7 Heerstraße - Enkheim) · Jeweils ein zusätzlicher Kurs auf den Linien U3/U8 und U4. · Ausweitung des Nachtverkehrs der U-Bahn in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf folgende Linien: o U4 Bockenheimer Warte - Seckbacher Landstraße (bereits seit 09.12.2017) o U5 Hauptbahnhof - Preungesheim o U7 Heerstraße - Enkheim o U8 Südbahnhof - Heddernheim - Riedberg - Nieder-Eschbach (seit 09.12.2017 bereits im Abschnitt Südbahnhof - Heddernheim) · Neuer Linienweg der Linie 14 Ernst-May-Platz - Gallus Ordnungsamt (über Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Hauptbahnhof - Galluswarte) · Verlängerte Linie 18 Gravensteiner-Platz - Lokalbahnhof - Südbahnhof - Louisa Bahnhof (Entfall der Fahrten nach Offenbach Stadtgrenze an Samstagen) · Einführung des Nachtverkehrs auf den folgenden Straßenbahnlinien in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen: o 11 Höchst Zuckschwerdtstraße - Fechenheim Schießhüttenstraße o 12 Schwanheim Rheinlandstraße - Konstablerwache (Weiterfahrt als Linie 18) o 16 Ginnheim - Offenbach Stadtgrenze o 18 Gravensteiner-Platz - Konstablerwache (Weiterfahrt als Linie 12) Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des Betriebsaufwands bei der VGF in Höhe von rund 2,391 Mio. Euro bzw. 1,058 Mio. Fahrplan-Wagenkilometern und 0,029 Mio. Fahrplanstunden. Des Weiteren sind in 2019 geplante Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation und Vertrieb in der Leistungsbeschreibung enthalten. Deren Kosten in Höhe von rd. 5,225 Mio. Euro wurden - soweit im Sommer 2017 bekannt (Prognosezeitpunkt VGF-Wirtschaftsplan 2019 an SWFH) - bereits in der Prognose des Ausgleichsbetrages berücksichtigt und fließen in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats vor Beginn des Fahrplanjahres 2019 am 09.12.2018 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2019 ein Mehraufwand gegenüber 2018 in Höhe von voraussichtlich 7,616 Mio. Euro. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2019 am 09.12.2018 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleich hat Prognosecharakter. Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2019 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag), welche die Basis der Kalkulation des Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2019 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 14.03.2018 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2019 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2019 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von traffiQ beauftragte Dritte durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt · objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen o Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1-3), o Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4-9), o Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und o Vertrieb (Kriterium A 12). · subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: o Pünktlichkeit (Kriterium B 1) o Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) o Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) o Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) o Fahrstil (Kriterium B 5) o Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) o Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) o Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) o Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) o Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der "Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den Magistrat der Stadt Frankfurt einen Bericht über die Qualität der durch die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier 2016) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt auf der traffiQ-Website. Im Jahr 2016 ergibt eine Gesamtbetrachtung, dass sich die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven und subjektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn wieder überwiegend im Rahmen des Toleranzbereichs befinden und. bei den subjektiven Kriterien liegen sogar die Hälfte der Kriterien oberhalb der Soll-Wert-Obergrenzen. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage _Leistungsbeschreibung_DVS_2019 (ca. 68 KB) Anlage _Variantenbetrachtung_Nachtverkehr (ca. 19 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.08.2018, NR 631 Anregung vom 10.08.2018, OA 284 Antrag vom 10.08.2018, OF 950/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 252 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2023, M 41 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird unter Hinweis auf die OM 3422 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 284 2018 1. a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 950/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); bei Enthaltung BFF 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); BFF und PARTEI (= Enthaltung) 24. Sitzung des OBR 13 am 14.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Straßenbahnlinie 18 auch samstags bis zur Stadtgrenze fährt); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des OBR 9 am 16.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 284 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 631); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 105 und OA 284 = Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 284 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 631) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD Beschlussausfertigung(en): § 3038, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 92 1

Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2018, OF 950/5 Betreff: Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden Der OBR 5 fordert den Magistrat auf, entgegen den Absichten von Verkehrsdezernent Klaus Oesterling, keine Änderung der Linienführung der Straßenbahn Linie 14 ab Dezember 2018 zuzulassen. Die Linie 14 ist gerade auch für Sachsenhausen ein wichtiges Element der öffentlichen Mobilität und muss in dieser Form erhalten bleiben. Begründung: Die Linie 14 verbindet den größten Teil von Sachsenhausen Süd (Louisa) durch Sachsenhausen Nord (Frankensteiner Platz) bis nach Bornheim. An ihrem Weg liegen die beiden Krankenhäuser "Zum heiligen Geist", sowie das Krankenhaus "Rotes Kreuz", die vor allem Anlaufstelle für ältere Sachsenhäuser Patienten sind, ebenso eine Seniorenwohnanlage am Riedhof mit 245 Wohneinheiten und eine Seniorenwohnanlage im Mittleren Hasenpfad. Von dieser Maßnahme wären weiterhin auch sehr große Siedlungen wie die Fritz-Kissel-, und Heimatsiedlung betroffen. Es gäbe keinen direkten Weg mehr von Louisa aus durch die Mörfelder Landstrasse zum Südbahnhof. Klaus Österling begründet die Maßnahme damit, dass die Linie 14 die niedrigsten Fahrgastzahlen im ganzen Stadtgebiet ausweise. Auch wenn das von Seiten der Antragsteller bezweifelt wird, ist nicht einzusehen, dass nur des Profites wegen einem so großen Stadtteil wie Sachsenhausen, in dem die meisten älteren Menschen Frankfurts wohnen, die Mobilität genommen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 284 2018 1. a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 950/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.08.2018, OA 284 entstanden aus Vorlage: OF 950/5 vom 10.08.2018 Betreff: Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen den Absichten von Verkehrsdezernent Klaus Oesterling keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 ab Dezember 2018 zuzulassen. Die Straßenbahnlinie 14 ist gerade auch für Sachsenhausen ein wichtiges Element der öffentlichen Mobilität und muss in dieser Form erhalten bleiben. Begründung: Die Straßenbahnlinie 14 verbindet den größten Teil von Sachsenhausen-Süd (Louisa) durch Sachsenhausen-Nord (Frankensteiner Platz) bis nach Bornheim. An ihrem Weg liegen das Hospital zum Heiligen Geist sowie die Frankfurter Rotkreuz-Kliniken, die vor allem Anlaufstelle für ältere Sachsenhäuser Patienten sind, ebenso eine Seniorenwohnanlage am Riedhof mit 245 Wohneinheiten und eine Seniorenwohnanlage im Mittleren Hasenpfad. Von dieser Maßnahme wären weiterhin auch sehr große Siedlungen wie die Fritz-Kissel-Siedlung und die Heimatsiedlung betroffen. Es gäbe keinen direkten Weg mehr von Louisa aus durch die Mörfelder Landstraße zum Südbahnhof. Klaus Oesterling begründet die Maßnahme damit, dass die Straßenbahnlinie 14 die niedrigsten Fahrgastzahlen im ganzen Stadtgebiet ausweise. Auch wenn das vonseiten des Ortsbeirates bezweifelt wird, ist nicht einzusehen, dass nur des Profites wegen einem so großen Stadtteil wie Sachsenhausen, in dem die meisten älteren Menschen Frankfurts wohnen, die Mobilität genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2147 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Straßenbahnlinie 18 auch samstags bis zur Stadtgrenze fährt); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 284 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 631); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 105 und OA 284 = Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 284 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 631) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3038, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018

Beratung im Ortsbeirat: 4