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Reflexion

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Tauben füttern verboten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 entstanden aus Vorlage: OF 868/10 vom 26.08.2024 Betreff: Tauben füttern verboten Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Die Taubenplage weitet sich leider vor Ort weiter ungebremst aus. Der Ortsbeirat 10 bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat leider erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder mit dem expliziten Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro beim Füttern der Tauben aufzustellen. Begründung: Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot, Tauben zu füttern, ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von 120 Euro nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es, auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Antrag vom 27.01.2025, OF 970/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 377 Aktenzeichen: 32-1

Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-Platz

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 970/10 Betreff: Budgetantrag für zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 5892/24 OBR 10; ST 2070/24 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Begründung: Es ist erfreulich, gemäß der Stellungnahme ST 2070 des Magistrates vom 06.12.2024 die Stadtpolizei ausnahmsweise immerhin an zwei Tagen zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert hat. Dies hat natürlich zu dem Erfolg geführt, dass ausnahmsweise nicht gefüttert wurde. Handlungsbedarf besteht weiter. Leider besteht jedoch keine Möglichkeit, diese Kontrollen zu wiederholen. Deshalb bittet der Ortsbeirat 10 - im Sinne der vorgetragenen Beschwerden aus der Bürgerschaft - nunmehr dringend, zwei entsprechende Schilder auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 377 2025 Die Vorlage OF 970/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte auf den Schildern "Tauben füttern verboten" um "Verstöße werden mit Bußgeld in Höhe von 120 Euro geahndet" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4