Reflexion
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Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Vorplanungsvorlage Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Vorplanungsvorlage Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße (Abschnitt 1) wird gemäß den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) der Investitionsbedarf der Maßnahme auf 4.100 T€ geschätzt wird, b) für vorauslaufende Planungs- und Vermessungsleistungen bisher rund 95 T€ aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.005985 - Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße - verausgabt wurden, und c) die für die Durchführung der weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in der PD 5.005985 zur Verfügung stehen. III. Der Magistrat wird beauftragt, d) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen und diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie e) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen. Begründung: A - Zielsetzung Die Eschersheimer Landstraße weist im Abschnitt mit oberirdischer Führung der Stadtbahnlinien U 1, 2, 3, und 8 erhebliche funktionale und gestalterische Defizite auf, die sich vor allem aus der Trennwirkung der Stadtbahnlinie und der vordringlich an den Ansprüchen des Kfz-Verkehrs orientierten Querschnittsgestaltung ergeben. Um die grundsätzliche Zielsetzung der Gesamtverkehrsplanung, die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr weiter konsequent zu fördern, in der Eschersheimer Landstraße umsetzen zu können, soll die öffentliche Verkehrsfläche mit dem Ziel umgestaltet werden, die verkehrliche Situation für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern sowie den Straßenraum stadtteil- und umfeldverträglicher neu zu ordnen. Parallel dazu wurde der Magistrat mit der Anregung OM 4232/2010 vom Ortsbeirat 9 aufgefordert, das alte Vorhaben zur Begrünung der Eschersheimer Landstraße wieder aufzugreifen und zu prüfen, wo neue Baumstandorte möglich sind. Die Planung für die Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße/Am Grünhof und Am Weißen Stein erfolgt in zwei Abschnitten. Wegen der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung und der größeren Handlungsspielräume wurde der Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und nördlich Hügelstraße vorgezogen bearbeitet und ist Gegenstand dieser Vorlage. Die Planung sieht hier die Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen und eine zusätzliche direkte Querungsmöglichkeit für den Radverkehr vor. In Abhängigkeit von der Trassenlage erfolgt auf der Ostseite eine nahezu durchgängige Begrünung mit Bäumen, auf der Westseite ist eine punktuelle Begrünung möglich. Vorgezogene Gehwegnasen in den Einmündungsbereichen der Seitenstraßen schaffen sicherere Querungen für den Fußverkehr und fassen das Parken ein. In einem später folgenden zweiten Schritt wird der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischer Führung der Stadtbahn zwischen der Humserstraße/Am Grünhof bis einschließlich Knotenpunkt Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße umgestaltet. In diesem Abschnitt sollen ebenerdige und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr an den Stadtbahnstationen Hügelstraße (stadteinwärts, Südseite; stadtauswärts, Nordseite) und Dornbusch (beide Fahrtrichtungen; Nordseite) eingerichtet werden. Weiterhin wird eine zusätzliche Querungsmöglichkeit im Streckenverlauf zwischen den Stadtbahnstationen Fritz-Tarnow-Straße und Hügelstraße auf Höhe Klimsch Anlage/Sinaipark geprüft. Die Belange des Radverkehrs sind ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten sollen die Möglichkeiten einer stärkeren Begrünung geprüft werden. B - Alternativen Als Alternativen wurden sowohl eine Vorplanungsvariante mit verbreiterten Gehwegen und aufgesetztem Parken, der Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen mit beidseitigen einstreifigen Richtungsfahrbahnen als auch eine Variante mit verbreiterten Gehwegen, dem Parken in Parkbuchten ab einer ausreichenden Gehwegbreite, der Führung der Radverkehrs auf Radfahrstreifen und jeweils einer Richtungsfahrbahn untersucht. Diese Varianten wurden wegen der hohen Umbaukosten für die Gehwegverbreiterung und aus funktionalen Gründen verworfen. Eine zusätzliche direkte Querungsmöglichkeit für den Radverkehr im Straßenverlauf Höllbergstraße/Hinter den Ulmen kann wegen Sicherheitsbedenken und aus Gründen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit nicht umgesetzt werden und ist daher in der Ämterabstimmung verworfen worden. C - Lösung Unter Berücksichtigung der entstehenden Umbaukosten wurde eine Variante gewählt, die sich weitgehend an dem bestehenden Bordsteinverlauf orientiert. Im gesamten Planungsbereich können mindestens 4,25 m Fahrbahnbreite sichergestellt werden. Die Breite des Schutzstreifens für den Radverkehr beträgt stadteinwärts im Wesentlichen 1,25 m mit einem 0,5 m breiten Sicherheitstrennstreifen zu den 2,00 m breiten Längsparkstreifen. Stadtauswärts steht insgesamt mehr Verkehrsfläche zur Verfügung. Hier kann dem Radverkehr eine Schutzstreifenbreite von 1,5 m mit einem 0,5 m breiten Sicherheitstrennstreifen zu den 2,00 m breiten Längsparkstreifen eingerichtet werden - mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Grommetstraße und Am Lindenbaum (1,25 m Schutzstreifenbreite und 0,50 m Sicherheitstrennstreifen).Die Längsparkstreifen werden an den einmündenden Straßen durch den Bau von "vorgezogenen Gehwegnasen" eingefasst. An den Grundstückszufahrten erfolgt die Begrenzung der Parkstreifen durch die Markierung von Parkwinkeln. Im Bestand sind insgesamt 182 Stellplätze vorhanden, wobei stadteinwärts der äußere Fahrstreifen als Parkstreifen genutzt wird. Insbesondere stadtauswärts sind die vorhandenen 97 Stellplätze mit einem eingeschränkten Halteverbot versehen und daher heute nur eingeschränkt nutzbar. Die Vorplanung sieht stadteinwärts 101 Stellplätze vor. Stadtauswärts können 72 Stellplätze eingerichtet werden, sodass insgesamt 173 uneingeschränkt nutzbare Stellplätze vorhanden sind. Nach der Prüfung der Trassenlage werden möglicherweise noch 2 Stellplätze zugunsten von 2 zusätzlichen Baumstandorten entfallen. Zur Begrünung sind - unter Berücksichtigung und Prüfung der Trassenlage der Ver- und Entsorgungsleitungen - zusätzliche Baumpflanzungen mit einem Mindestabstand von 3,00 m zu den Hausfassaden zur Begrenzung und Unterteilung der Parkstreifen vorgesehen. An der Ostseite der Eschersheimer Landstraße können in dem Planungsabschnitt voraussichtlich 13 Baumstandorte konfliktfrei eingerichtet werden. Bei zehn weiteren Baumstandorten wird auf der Grundlage von Suchschlitzen die genaue Trassenlage festgestellt und nach Ermittlung der notwendigen Schutz- bzw. Verlegungskosten über die Realisierung entschieden. An der Westseite lassen sich voraussichtlich 4 neue Baumstandorte konfliktfrei einrichten. Abschnitt zwischen Kurhessenstraße bis einschließlich Höllbergstraße/Hinter den Ulmen Anlage Lageplan, Blatt 1: Der aus Richtung Norden kommende überbreite Fahrstreifen mit einer Gesamtbreite von 7,00 m geht etwa 100 m nach der Einmündung Kurhessenstraße in einen Fahrstreifen mit der Breite von 4,50 m über. Dieser Fahrstreifen schließt einen Schutzstreifen für den Radverkehr mit einem Sicherheitstrennstreifen zu dem angrenzenden Längsparkstreifen ein. Abschnitt südlich der Höllbergstraße/Hinter den Ulmen bis zur Einmündung Am Schwalbeschwanz Anlage Lageplan, Blatt 2: Die Vorplanung sieht für den Radverkehr im Straßenverlauf Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum eine direkte Querungsmöglichkeit über die Eschersheimer Landstraße vor. Abschnitt Einmündung Am Schwalbenschwanz bis nördlich Knotenpunkt Hügelstraße Anlage Lageplan, Blatt 3: Im Aufstellbereich zum Knotenpunkt der Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße bleibt zur Erhaltung der vorhandenen Leistungsfähigkeit die Zweistreifigkeit bestehen. Für die Option einer späteren Verbreiterung der Wartefläche an der Westseite der Stadtbahnstrecke von 2,00 m auf 2,50 m wird die Dreiecksinsel in der Einmündung Am Schwalbenschwanz um 0,5 m von der Eschersheimer Landstraße zurückgebaut. Die Option für eine Verbreiterung der Wartefläche an der Ostseite auf Höhe der Hausnr. 412- 404 von 1,65 m auf 2,15 m kann zu einem späteren Zeitpunkt durch die Einengung des Fahrstreifens von 4,75 m auf 4,25 m, wie auf der Westseite auch, hergestellt werden. Die Nachtbushaltestelle in der Eschersheimer Landstraße vor Haus-Nr. 429 wird verschoben und im Bereich der Häuser 447 - 445 mit einer günstigeren Entfernung zur U-Bahnhaltstelle eingerichtet. Die Fläche für die ehemalige Nachtbushaltestelle kann dann dem Gehweg zugeschlagen werden (Bauabschnitt II). Für die bauliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist kein Grunderwerb erforderlich, weil die Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche durchgeführt wird, die sich in städtischem Eigentum befindet. D - Kosten Nach einer Kostenschätzung addieren sich die Kosten für die bauliche Umsetzung wie folgt: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Verkehrsflächen 1.950.000,00 € 2 Ausstattung 700.000,00 € 3 Sonstige besondere Anlagen und Kosten 105.000,00 € 4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 130.000,00 € Baukosten netto 2.885.000,00 € Baunebenkosten 18 v. H. 519.300,00 € Baukosten gesamt netto 3.404.300,00 € Mehrwertsteuer 19 v.H. 646.617,00 € Baukosten brutto 4.051.117,00 € Geschätzte Baukosten gerundet - brutto 4,10 Mio. € Anlage _Lageplan_Blatt1 (ca. 803 KB) Anlage _Lageplan_Blatt2 (ca. 753 KB) Anlage _Lageplan_Blatt3 (ca. 909 KB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2014, NR 1061 Antrag vom 04.03.2015, OF 893/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.12.2014, OF 869/9 Antrag vom 12.01.2015, OF 865/9 Antrag vom 12.01.2015, OF 866/9 Antrag vom 22.01.2015, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3811 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3812 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3815 Antrag vom 15.05.2015, OF 930/9 Antrag vom 20.10.2015, OF 981/9 Antrag vom 21.10.2015, OF 980/9 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4694 Antrag vom 28.05.2016, OF 36/9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 29.10.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 04.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2014 1. a) Die Vorlage M 182 wird bis zur turnusmäßigen Sitzung am 10.09.2015 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 1061 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 851/9 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 852/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= keine Zurückstellung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 182 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1061 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.12.2014, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1061 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1061 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.01.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 182 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Rahmen der weiteren Planung eine dreimonatige Testphase vor Ort durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die Kapazität der Straße ausreicht. Die Bau- und Finanzierungsvorlage soll in Abhängigkeit von einem positiven Testverlauf vorgelegt werden. 2. Der Vorlage NR 1061 wird im Rahmen der Maßgabe zur Vorlage M 182 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1061), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 182 und NR 1061 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 182 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Rahmen der weiteren Planung eine dreimonatige Testphase vor Ort durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die Kapazität der Straße ausreicht. Die Bau- und Finanzierungsvorlage soll in Abhängigkeit von einem positiven Testverlauf vorgelegt werden. 2. Der Vorlage NR 1061 wird im Rahmen der Maßgabe zu der Vorlage M 182 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1061) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 182 und NR 1061 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL und REP (M 182 und NR 1061 = Ablehnung) NPD (M 182 und NR 1061 = Enthaltung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 182 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Rahmen der weiteren Planung eine dreimonatige Testphase vor Ort durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die Kapazität der Straße ausreicht. Die Bau- und Finanzierungsvorlage soll in Abhängigkeit von einem positiven Testverlauf vorgelegt werden. 2. Der Vorlage NR 1061 wird im Rahmen der Maßgabe zu der Vorlage M 182 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1061), FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 182 und NR 1061 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 182 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5533, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00
Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 980/9 Betreff: Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen Vorgang: M 182/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Überprüfung der in der Ortsbeiratssitzung vom 01. Oktober 2015 vorgestellten Ergebnisse sind nicht allgemein relevant, da die Voraussetzungen für eine objektive Beurteilung nicht gegeben waren. (Verkehrsarmezeit durch Ferien und Feiertage/ Baustellen) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf eine erneute Erhebung durchzuführen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde von Herrn Stadtrat Majer dargelegt, dass die Verkehrsströme auf der Eschersheimer Landstraße durch die Neuregelung in keinster Weise beeinträchtigt würden. Jedoch waren die die entsprechenden Grundvoraussetzungen nicht gegeben, da sich im besagten Zeitraum der Testphase (April-August 2015) im Bereich des Stadtteils Heddernheim (auf der Dillenburger Straße/Abzweig Zeilweg sowie Hessestraße) eine Großbaustelle befand, welche auf den Verkehrsfluss auf der Eschersheimer Landstraße Auswirkung gezeigt hat. Die sonst üblichen Verkehrsströme wurden durch die Baustelle schon dort stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund sind die im Erfassungszeitraum gesammelten Daten irrelevant; sie bilden nicht die Tatsachen ab, welche ohne besagte Baustelle vorliegen. Dass diesem Wissen im Verkehrsdezernat zum Trotz diese Zahlen nun vorgestellt wurden, ist schlicht und ergreifend eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Fakten und Zahlen sind andere. Künftige Baugebiete und Nachverdichtungen, welche ebenfalls eine reibungslose Ver- und Entsorgung benötigen, sind hier noch nicht berücksichtigt worden. Spätestens nach deren Bau wird es zu einem Verkehrskollaps kommen. Die Erhebung erfolgte von April bis August, also einer Jahreszeit, in welches es warm und in diesem Jahr auch trocken war und viele Verkehrsteilnehmer, welche von Eschersheim und Umgebung täglich aus beruflichen Gründen stadteinwärts, bzw. stadtauswärts unterwegs waren, das Auto stehen ließen und auf das Fahrrad umgestiegen sind. In der kalten Herbst- und Winterzeit wird sich hier mit Sicherheit ein anderes Bild zeigen. Wenn eine Verlagerung des Autoverkehrs nicht festgestellt werden konnte und der Verkehr ruhiger floss, dann bleibt doch die Frage offen, wohin denn die Autos alle verschwunden sind, welche dort vorher unterwegs waren und die man auch heute wieder dort sieht. Die Testphase wurde doch offensichtlich bewusst so terminiert, dass die dabei erwarteten Ergebnisse den Umbau rechtfertigen würden. Natürlich sollte dem Bürgerwunsch vor Ort wenn möglich entsprochen werden, wenn es darum geht, verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen. Inwiefern dies auf Hauptverkehrsstraßen jedoch sinnvoll ist, bleibt jedoch unbeantwortet. Zu welchen unerwünschten "Nebenwirkungen" eine einspurige Verkehrsführung auf einer Haupt-Ein- und Ausfallstraße führen kann, darf seit zwanzig Jahren auf der Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Eschersheimer Landstraße beobachtet werden. Dort stauen sich die Autos morgens und abends zum Teil hinauf bis zur Paquetstraße im Süden oder bis zur Chamissostraße, was immerhin jeweils einer Staulänge von rund 700 Metern entspricht. Erst wenn eine Alternative für den Autoverkehr auf der Eschersheimer Landstraße gefunden wurde, kann man dort die geplante Maßnahme durchführen. Jetzt einen mittleren einstelligen Millionenbetrag in die Hand zu nehmen und eine Maßnahme durchzuführen, die evtl. verfehlt wäre und am Ende auch noch einen ebenso kostenintensiven Rückbau nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Die FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag, alle Vorlagen des Tagesordnungspunktes 7. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 980/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2.: 2 CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen CDU
Beratung im Ortsbeirat: 4
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