Reflexion
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Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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