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Reflexion

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U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 127/3 vom 21.10.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: In § 31 Absatz 5 BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 Metern, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit zwei von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Absatz 5 Satz 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der U-Bahn-Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die U-Bahn-Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von § 31 Absatz 5 Satz 2 BOStrab notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Haltestelle mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Haltestelle "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Aktenzeichen: 92 13

Haushalt 2022 Ausbau der U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Betreff: Haushalt 2022 Ausbau der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" Vorgang: OM 1742/22 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel eingeplant, die die Anpassung der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße an die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen erlauben. Begründung: Wie bereits in der OM 1742 vom 18.2.22 dargelegt, ist der Umbau der Station dringend erforderlich. Betroffen von den genannten Sicherheitsmängeln sind im Frankfurter Nordend mehrere Stationen: an der A-Strecke alle Stationen zwischen Miquel-Adickes-Allee und Eschersheimer Tor, an der B-Strecke die Stationen Merianplatz und Höhenstraße. Die Anpassung muss langfristig für alle Stationen erfolgen. Im laufenden Jahr soll deshalb mit der Bereitstellung der Mittel für den aufgrund des starken Verkehraufkommens dringendsten Umbau begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 221 2022 Die Vorlage OF 226/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau der U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 entstanden aus Vorlage: OF 226/3 vom 14.03.2022 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" Vorgang: OM 1742/22 OBR 3 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt , die die Anpassung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen erlauben. Begründung: Wie bereits in der Anregung vom 18.02.2022, OM 1742, dargelegt, ist der Umbau der U-Bahn-Haltestelle dringend erforderlich. Betroffen von den genannten Sicherheitsmängeln sind im Frankfurter Nordend mehrere U-Bahn-Haltestellen: an der A-Strecke alle U-Bahn-Haltestellen zwischen "Miquel-/Adickesallee" und "Eschenheimer Tor", an der B-Strecke die U-Bahn-Haltestellen "Merianplatz" und "Höhenstraße". Die Anpassung muss langfristig für alle U-Bahn-Haltestellen erfolgen. Im laufenden Jahr soll deshalb mit der Bereitstellung der Mittel für den aufgrund des starken Verkehrsaufkommens dringendsten Umbau begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 116 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)

U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Die Station "Holzhausenstraße" wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) im Jahr 2008 mit 2 Aufzügen nachgerüstet. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgte durch die Technische Aufsichtsbehörde, TAB, basierend auf Sachverständigen Prüfungen ohne Einschränkungen. Somit wurde auch die lokal begrenzte Unterschreitung der Bahn-steigbreite akzeptiert und der Betrieb genehmigt. Die Station wurde zusätzlich brandschutztechnisch nachgerüstet und die Maßnahmen wurden von einer Brandschutzsachverständigen sowie der TAB abgenommen. Das steigende Fahrgastaufkommen wird regelmäßig kontrolliert und es besteht kein Sicherheitsrisiko. Eine Nachrüstung von zusätzlichen Treppenhäusern ist aktuell nicht notwendig. Die Hessische Bauordnung und der Abschnitt zu Veranstaltungsräumen ist für Verkehrsbau-werke nicht maßgebend und muss deshalb auch nicht eingehalten werden, es gilt ausschließlich die BOStrab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2

Die Stellungnahme vom 04.07.2022, St 1529, zur Nachrüstung der Station „Holzhausenstraße“ mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Betreff: Die Stellungnahme vom 04.07.2022, St 1529, zur Nachrüstung der Station "Holzhausenstraße" mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen Vorgang: OM 1742/22 OBR 3; ST 1529/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die Stellungnahme des Magistrats ST 1529 vom 04.07.2022 zur Nachrüstung der Station Holzhausenstraße mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen 2.U-Bahn Station Holzhausenstraße wird, wie in der OM 1742 vom 18.02.2022 gefordert, mit zusätzlichen Fluchttreppen nachgerüstet Begründung: Die Argumente in der ST 1529 vom 04.07.2022 sind sehr ungenau und widersprüchlich. So wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bau der Aufzüge die Station im Rahmen einer technischen Untersuchung abgenommen wurde, inklusive der Unterschreitung der Mindestbreite der Bahnsteige . Dies ist besonders erstaunlich, da durch das Setzen der Aufzüge mitten auf den Bahnsteig die sicherheitsrelevante Breite des Bahnsteigs rapide abgenommen hat. Besonders Interessant ist das Argument, dass die im Jahre 2008 abgenommene Nachrüstung der Station, den Anforderungen der BOStrab §31 Absatz 5 Satz 1, wonach die U-Bahn Stationen dem steigenden Verkehrsaufkommen angepasst werden müssen , vom Magistrat abgelehnt wurde. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Benutzer der Station Holzhausenstraße vervielfacht. Demnach ist die Staion der steigenden Nutzeranzahl anzupassen und mit zusätzlichen Fluchttreppen auszustatten. Eines der Hauptargumente des Magistrats für die Notwendigkeit des Baus der Station Adorno Platz im Campus Westen ist die Überlastung der Station Holzhausenstraße. Wenn die Station Holzhausenstraße überlastet ist, muss sie nachgerüstet werden. Es ist zu fragen, welche der Aussagen des Magistrats richtig ist. Besonders interessant ist die Aussage in der Stellungnahme, dass zwar laut Hessischer Bauordnung bei Veranstaltungsräumen zwei unabhängige Fluchttreppen notwendig sind, in der BOStrab aber nicht. Weil in der BOStrab keine zusätzlichen Fluchttreppen notwendig sind, so ist zu vermuten, werden sie trotz Bedarf nicht gebaut.

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Vorgang: OM 1742/22 OBR 3; ST 1529/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 ist zurück zu weisen. Es werden Mittel in Höhe 50.000.-€ in den Haushalt 2023 eingestellt, um die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: Die ST1529 vom 04.07.2023 ist auch deshalb zurück zu weisen, da sich seit dem Jahr 2008 die Nutzerzahlen des Bahnhofs verdreifacht haben. Seitdem sind auf dem Campus Westend mehrere Fakultäten, und Gebäude, dazu gekommen sind. Wie bereits in der Anregung vom 18.02.2022, OM 1742, dargelegt, ist der Umbau der U-Bahn-Haltestelle dringend erforderlich. Die Anpassung muss langfristig für alle U-Bahn-Haltestellen erfolgen. Im laufenden Jahr soll deshalb mit der Bereitstellung der Mittel für den aufgrund des starken Verkehrsaufkommens dringendsten Umbau begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 638/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4