Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 4

Sossenheim: Bauzustand des „Sossenheimer Rathauses“ (AltSossenheim/Wiesenfeldstraße)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 878 entstanden aus Vorlage: OF 199/6 vom 10.10.2021 Betreff: Sossenheim: Bauzustand des "Sossenheimer Rathauses" (Alt-Sossenheim/Wiesenfeldstraße) Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des oben genannten Objekts dahin gehend einzuwirken, Beschädigungen der Fußtreppe (am öffentlichen Gehweg befindlich) zu beseitigen sowie den schlechten Zustand der Außenfassade (Abbröckeln der Hauswand) instand zu setzen. Dabei ist zu prüfen, ob ein barrierefreier Zugang eingerichtet werden kann. Begründung: Das "neue" Alte Sossenheimer Rathaus stellt im Stadtteil ein bekanntes und zugleich historisch bedeutsames Objekt dar. Deshalb wäre es wünschenswert, die Bausubstanz entsprechend zu pflegen und laufend instand zu setzen, um die Gebäudecharakteristik der historisch wertvollen Bausubstanz entsprechend beizubehalten. Darüber hinaus befindet sich im Objekt der Polizeiposten Sossenheim. Dieser wird über die oben genannte Fußtreppe betreten und sollte daher für Bürgerinnen und Bürger sicher angelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648 Antrag vom 05.04.2022, OF 450/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1995 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63 1

Sossenheim: Bauzustand des „Sossenheimer Rathauses“ (Alt-Sossenheim/Wiesenfeldstraße)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648 Betreff: Sossenheim: Bauzustand des "Sossenheimer Rathauses" (Alt-Sossenheim/Wiesenfeldstraße) Eine rechtliche Grundlage für Verwaltungsmaßnahmen besteht nur, wenn und soweit von den genannten Gebäudeteilen aufgrund des baulichen Zustands Gefahren ausgehen. Andernfalls kann deren Instandsetzung von dem Eigentümer des Gebäudes nicht verlangt werden. Hinweise auf entsprechende Gefahren liegen dem Magistrat derzeit keine vor. Es besteht darüber hinaus keine rechtliche Möglichkeit, bei dem Bestandsgebäude nachträglich einen barrierefreien Zugang zu fordern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 878 Antrag vom 05.04.2022, OF 450/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1995

Sossenheim: Was muss passieren, damit das alte Sossenheimer Rathaus endlich saniert wird?

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 450/6 Betreff: Sossenheim: Was muss passieren, damit das alte Sossenheimer Rathaus endlich saniert wird? Vorgang: OM 878/21 OBR 6; ST 648/22 Bereits mit der Anregung vom 26.10.2021 hat der Ortsbeirat den Magistrat auf die Beschädigungen am alten Sossenheimer Rathaus (Abbröckeln der Gebäudefassade, Instandsetzung des Treppeneingangs) hingewiesen. Nun hat sich die beschriebene Problematik zwischenzeitlich noch deutlich verschärft. Mittlerweile sind größere Teile der Eingangstreppen abgeplatzt. Die abgeplatzten Teile behindern stellenweise den Gehweg und sind somit insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger eine massive Stolpergefahr. Einige Gesteinsteile waren sogar auf der Fahrbahn der Hauptverkehrsstraße wiederzufinden und stellten damit eine Unfallgefahr dar. Vor diesem Hintergrund kann der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648, dass "derzeit keine Hinweise auf entsprechende Gefahren" vorliegen nicht nachvollziehen. Es drängt sich vielmehr die Frage auf, welche Umstände (Personen- oder Sachschäden) noch eintreten müssen, damit die bestehende Gefahrenquelle endlich beseitigt wird. Fast noch unverständlicher ist der Verweis auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen, um vom Eigentümer des Gebäudes die Instandsetzung und einen barrierefreien Zugang zu fordern. Da das Gebäude der Stadt gehört, bedarf es hier keiner rechtlichen Grundlagen, sondern (wie in der Presse treffend beschrieben war) "nur den Willen" (FNP, 29.03.2022). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Beschädigungen an der Bausubstanz, die eine Gefahrenquelle für das Gemeinwohl darstellen, entsprechend zu beseitigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1995 2022 Die Vorlage OF 450/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4