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Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie einer Kita im EG und 1. OG/Altenhainer Straße o. Nr. in 60326 Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie einer Kita im EG und 1. OG/Altenhainer Straße o. Nr. in 60326 Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlage I. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie einer Kita im EG und 1.OG/ Altenhainer Straße o. Nr. ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende Bäume gefällt werden: - Baum Nr. 38, Aesculus hippocastanum, Rosskastanie, Stammdurchmesser: 145 cm - Baum Nr. 44, Prunus avium, Vogelkirsche, Stammdurchmesser: 45 cm II. Der Fällung der Bäume Nr. 38 und Nr. 44 wird zugestimmt. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) gemäß Wertberechnung des Grünflächenamtes der Baumwert des zu fällenden Baumes Nr. 38 (Rosskastanie) 5.284 € und des zu fällenden Baumes Nr. 44 (Vogelkirsche) 6.393 € beträgt, b) die Ersatzpflanzungen auf dem städtischen Grünstreifen (Kameruner Rosengärtchen) erfolgen können. Begründung: Das Planungsgebiet befindet sich in zentraler Lage des Frankfurter Europaviertels. Auf dem Grundstück soll gemäß Bebauungsplan Nr. 826 zur Quartiersversorgung eine Kita errichtet werden. Aktuell liegt das Grundstück als Brachfläche zwischen Neu- und Bestandsbauten. Die Bebauung des Grundstücks unterliegt besonderen Erschwernissen: - Das Grundstück ist lediglich über einen schmalen Streifen über die Altenhainer Straße anzudienen (siehe Anlage 3). - Das dreieckige Grundstück grenzt an der langen Grundstücksseite an eine Böschung und einen öffentlichen Weg, welcher unterhalb dieser Böschung verläuft. Beide liegen innerhalb einer im o. g. Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Auf der Böschung befindet sich eine Vielzahl von Bäumen. 1. Planungsvorgaben ABG FRANKFURT HOLDING plant auf der Liegenschaft Altenhainer Straße o. Nr. im Frankfurter Gallus ein Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen im Frankfurter Programm von bezahlbaren Wohnungen im 2. Förderweg sowie eine 5-zügige Kindertagesstätte. Das Grundstück weist lediglich eine Größe von ca. 2.000 m2 auf, daher muss das Gebäude relativ nah an die Grundstücksgrenze, und somit auch an die Böschung gebaut werden. Ansonsten könnten die erforderlichen ebenerdigen Nutzungen für die Kita mit Aufenthaltsbereichen und Kochküche etc. nicht untergebracht werden. Zwei Bäume entlang der Böschung liegen in Nähe der Grundstücksgrenze. Die ABG hat mit Architekten und Fachplanern zunächst eine Planung erarbeitet, welche im Kellergeschoss einen Rücksprung zum Erhalt der Bäume mit zugehörigen Wurzelbereich berücksichtigen würde. Nach Beratungsgesprächen mit Baumsachverständigen und dem Grünflächenamt, sind die Überlebenschancen für die Bäume jedoch langfristig gering, sodass ein Erhalt während der Bauzeit keine dauerhafte Lösung darstellt. - Der Andienungsbericht von der Altenhainer Straße ist äußerst schmal und es ist kaum möglich die Bauarbeiten für den Neubau durchzuführen, ohne die beiden Bäume zu beschädigen. - Unabhängig von den Bauarbeiten müssten beide Bäume im Bereich der Fassade des Neubaus dauerhaft zurückgeschnitten werden. Da Rosskastanien wenig schnittverträglich sind, dies gilt auch für Wurzelverletzungen oder Bodenverdichtungen, empfiehlt das Fachamt eine Fällung des Baumes. Im Falle der Vogelkirsche ragt die komplette Oberkrone in das Baufeld und müsste gekappt werden. Diese erheblichen Schnittmaßnahmen würden einen irreparablen Schaden verursachen. Darüber hinaus würden durch die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen statisch relevante Wurzeln abgetrennt oder verletzt und somit außer Funktion gesetzt werden, womit die Standsicherheit nicht gewährleistet wäre. Auch hier empfiehlt das Fachamt eine Fällung des Baumes. 2. Zustand / Alter / Größe der Bäume Bei dem Baum Nr. 38 handelt es sich um eine Rosskastanie (Pflanzjahr 1984) mit einer Höhe von 14 m und einem Kronendurchmesser von 13 m. Hinweis: Die Rosskastanie ist mehrstämmig (4 Einzelstämme). Der o. g. Stammdurchmesser gemäß Baumkataster von 145 cm ist somit nicht vergleichbar mit dem eines einstämmigen Baumes. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um eine Vogelkirsche (Pflanzjahr 1979) mit einer Höhe von 14 m und einem Kronendurchmesser von 9 m. 3. Verpflanzung / Neupflanzung / Ersatzpflanzung Der Bäume können aufgrund ihres Alters nicht mehr verpflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen innerhalb der im Bebauungsplan Nr. 826 festgesetzten öffentlichen Grünfläche (Kameruner Rosengärtchen) in Form von zwei Säulen-Hainbuchen (Carpinus betulus 'Fastigiata'). 4. Wertermittlung Der Wert der beiden Bäume wurde vom Grünflächenamt mit insgesamt 11.677 € ermittelt. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherrn werden die Ersatzpflanzungen sowie die Ausgleichszahlung geregelt. Anlage 1_Uebersicht_Stadtkarte (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Baumkataster (ca. 389 KB) Anlage 3_Liegenschaftsplan (ca. 2,9 MB) Anlage 4_Grundriss_UG (ca. 1,3 MB) Anlage 5_Schnitt (ca. 325 KB) Anlage 6_Fotos (ca. 234 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2021, NR 67 Anregung vom 24.02.2021, OA 684 Antrag vom 24.01.2021, OF 1572/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1566/1 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Antrag vom 25.05.2021, OF 56/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 207 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (OA 684 = Ablehnung) 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 684 2021 1. Der Vorlage M 11 wird unter Hinweis auf OA 684 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Fällung der benannten Bäume erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgt. 2. Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Bekanntgabe der Voten zu der Vorlage OA 684 erfolgt im Plenum. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 70 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 684 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme); AfD und FDP (= Enthaltung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt; CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FREIE WÄHLER (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 17.06.2021, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 67 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 67) sowie LINKE. (= Ablehnung) Protokollerklärung der LINKE.: "Lediglich die Baumfällvorlage wird abgelehnt. Das Bauvorhaben wird unterstützt. Es sollen Alternativen zur Baustellen-Andienung geprüft werden." zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 684) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 11 = Ablehnung) FREIE WÄHLER (M 11 = Annahme) Gartenpartei (M 11 und NR 67 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Gartenpartei (M 11 und NR 67 = Ablehnung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 67 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 67) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Protokollerklärung der LINKE.: "Lediglich die Baumfällvorlage wird abgelehnt. Das Bauvorhaben wird unterstützt. Es sollen Alternativen zur Baustellen-Andienung geprüft werden." zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 684) Beschlussausfertigung(en): § 7328, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 48, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 § 139, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 63 0
Parkplätze für Neubau
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 entstanden aus Vorlage: OF 1566/1 vom 06.02.2021 Betreff: Parkplätze für Neubau Vorgang: M 11/21 Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding plant die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen. Auf dem Gelände sollen eine Kita und 18 geförderte Mietwohnungen entstehen (Siehe Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11). Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Begründung: Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Antrag vom 25.05.2021, OF 56/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 207 Aktenzeichen: 63 0
Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 56/1 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den OBR und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Die M11 soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den OBR ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus der V1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Und als weitere Fragen: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine TG-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel TG-Stellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft? (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben wir, die direkten Anwohner, aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.) 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächen-Herstellungspflicht von 30%, weil es sich um eine "Zone III / Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" auf Grund der zeitverzögerten U-Bahnplanung nicht revidiert? Begründung: Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im OBR auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 207 2021 Die Vorlage OF 56/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)
Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 207 entstanden aus Vorlage: OF 56/1 vom 25.05.2021 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den Ortsbeirat und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 11 zunächst zurückzuziehen, diese soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die Stellungnahme ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den Ortsbeirat ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen gebeten: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel Tiefgaragenstellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben die direkten Anwohner aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.)? 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächenherstellungspflicht von 30 Prozent, weil es sich um eine "Zone III/Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" aufgrund der zeitverzögerten U-Bahn-Planung nicht revidiert? Begründung: Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im Ortsbeirat auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind, aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1740 Aktenzeichen: 63 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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