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Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 207 entstanden aus Vorlage: OF 56/1 vom 25.05.2021 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den Ortsbeirat und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 11 zunächst zurückzuziehen, diese soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die Stellungnahme ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den Ortsbeirat ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen gebeten: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel Tiefgaragenstellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben die direkten Anwohner aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.)? 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächenherstellungspflicht von 30 Prozent, weil es sich um eine "Zone III/Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" aufgrund der zeitverzögerten U-Bahn-Planung nicht revidiert?

Begründung:

Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im Ortsbeirat auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind, aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1740 Aktenzeichen: 63 0