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Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766 entstanden aus Vorlage: OF 1199/2 vom 01.09.2020 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße In der Tornowstraße sind viele Vorgärten entgegen der Frankfurter Vorgartensatzung nicht gärtnerisch angelegt, sondern werden als Stellplätze genutzt. Dies betrifft die Hausnummern: 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59-61, 63, 64, 68, 70, 71 und 72. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesen Fällen genehmigte Ausnahmen vorliegen. Andernfalls wird der Magistrat gebeten, die Hausbesitzer zur Einhaltung der Vorgartensatzung zu verpflichten. Begründung: Die Kuhwaldsiedlung, einst mit viel Grün mit Vorder- und Hintergärten angelegt, hat ihren Charme in der Tornowstraße zum Teil verloren. Vor vielen Häusern sieht man noch die Fundamente der Gartenmauern, die geschliffen wurden, um eine Einfahrt in den Vorgarten zu ermöglichen. Das Resultat: Überwiegend gänzlich versiegelte Vordergärten in eintönigem Betongrau anstelle von Sträuchern, Büschen und Blumen, wie es eigentlich die Vorgartensatzung vorsieht. In Zeiten von sich häufenden Hitzesommern brauchen wir jeden Quadratmeter Grünfläche. Hier wird zum eigenen Vorteil gegen die Vorgartensatzung verstoßen, das kann nicht geduldet werden. Auszug aus dem Merkblatt Vorgärten: "Autostellplätze und Carports Autos im Vorgarten stören das Ortsbild. Deshalb sind sie in Vorgärten grundsätzlich nicht zulässig. Gleiches gilt auch für Einfahrten im Vorgartenbereich." Quelle: https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Merkblaetter/ Merkblatt_Vorgarten.pdf Bilder: (c) Arno Völker Hausnummern 45 und 47 Hausnummer 49 Hausnummer 51 Hausnummer 53 Hausnummer 55 Hausnummer 57 Hausnummern 59-61 Hausnummer 63 Hausnummer 64 Hausnummer 68 Hausnummer 70 Hausnummer 71 Hausnummer 72 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Antrag vom 28.03.2022, OF 345/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2084 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 345/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6766/20 OBR 2; ST 447/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand der Magistrat bzgl. der Durchsetzung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße berichten kann. Begründung: Vor kurzem konnte ich Mitte März bei einem Besuch der Tornowstraße keinerlei Veränderung der Situation, wie in dem Antrag OM 6766 beschrieben, feststellen. Aus anderen Stadtteilen ist mir bekannt, dass die Bauaufsicht unter Androhung von Strafen, die Hauseigentümer aufgefordert hat die Vorgartensatzung in einer bestimmten Frist umzusetzen. Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße Der Magistrat hat gegen die ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten bereits in den 1990er Jahren Verfügungen erlassen. Nach erfolgten Widersprüchen wurden die Verfahren seinerzeit wegen rechtlicher Bedenken nicht weiter betrieben und letztendlich abgeschlossen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wird der Magistrat die entsprechenden Verwaltungsverfahren wieder aufgreifen [...] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2084 2022 Die Vorlage OF 345/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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