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Reflexion

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Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 30/2 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu sewnden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemie-Geschehen ab 17. Juli 2021 zulässt, sollten folgende Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen. 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e.V.) stadtweit planen. Wiederaufnahme der ‚Schulhof-Tournée' von März bis Oktober an Grundschulen im OBZ II. 3. Temporäre Spielfläcjen JETZT testweise einrichten. 4. Ausweitung der Ferienprogramme an Schulen im OBZ II. 5. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen. 6. Konzerte für Jugendliche kreativ mit den Clubbetreibern planen. 7. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfepr pjekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schüler (m/w/d) nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Dringende Notwendigkeit. In der Ortsbeiratssitzung kann hierzu mündlich Stellung genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 218 2021 Die Vorlage OF 30/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen!

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2022, OF 462/2 Betreff: Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen! Vorgang: OM 6633/20 OBR 2; ST 21/21; OM 218/21 OBR 2; ST 2037/21; B 171/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schulhöfe abends, in den Ferien und an den Wochenenden zum Spielen für Kinder und Jugendliche zu öffnen (vgl. ST 2037 vom 15.11.2021), der Magistrat möge prüfen und berichten, ob von der in der ST 21/2 vom 11.01.2021 dargestellten Möglichkeit von der Nutzung der Räumlichkeiten der Schulen durch Vereine etc. Gebrauch gemacht wird und ob sich hierfür ein entsprechendes Antragsverfahren etabliert hat, schließlich soll der Magistrat prüfen und berichten, ob die Maßnahmen zu 1. und 2. kostengünstiger darstellbar wären, wenn sie aufeinander abgestimmt umgesetzt würden. Begründung: Die Nachfrage nach Spiel- und Sportflächen im Stadtteil ist nach wie vor groß und es erscheint nicht nachvollziehbar, warum diese bestehenden und gut gewarteten Flächen regelmäßig ungenutzt bleiben. Insbesondere erscheint es nicht nachvollziehbar, warum, wenn auch die Nutzung der Sporthallen und Aulen durch Vereine zwecks Durchführung von Trainingseinheiten und als Versammlungsort, wie in B 171 bezüglich der Nutzung der Schulturnhallen und in der ST 21/2 vom 11.01.2021 bezüglich der schulischen Gebäude insgesamt durch den Magistrat dargestellt, möglich sein soll, dann Schulhöfe um 17h verschlossen werden. Kostengünstiger als das Errichten separater Räumlichkeiten, insbesondere angesichts erheblich gestiegener Heizkosten und laufender Wartungsarbeiten, wäre eine verstärkte Nutzung von öffentlichen Räumen durch Vereine und Initiativen in den Stadtteilen. Dies erscheint gegenüber der Errichtung weiterer Stadtteilzentren oder Bürgertreffs vorzugswürdig. Um erforderliche Mittel für die Ausweitung der Dienstzeiten der Schulhausverwaltung möglichst sinnvoll einzusetzen, sollten Schulen, deren Hallen abends genutzt werden, auch verstärkt als Vereinstreffs etc. angeboten werden. Schließlich kann während der Vorabendstunden dann auch der Schulhof genutzt werden. Kosten für zusätzliche Schulhausverwalter und gegebenenfalls auch zusätzliches Reinigungspersonal können durch eingesparten Unterhalt separater Gebäude gegen finanziert werden. Es wäre daher wünschenswert, diese guten Anliegen und Vorhaben in ihrer Umsetzung aufeinander abzustimmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6633 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 21 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 218 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2037 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2757 2022 Die Vorlage OF 462/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Warum nicht die Schulen öffnen?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 632/2 vom 26.02.2023 Betreff: Warum nicht die Schulen öffnen? Vorgang: OM 6633/20 OBR 2; ST 21/21; OM 218/21 OBR 2; ST 2037/21; B 171/22; OM 2757/22 OBR 2; OM 3301/22 OBR 2; ST 658/23; OM 3552/23 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2757, zu beantworten. Begründung: Derzeit sind einige Anträge/Anregungen bzgl. der Neueinrichtung von Saalbau-Räumlichkeiten bzw. Stadtteiltreffs anhängig. Noch immer nicht beantwortet ist die Anregung an den Magistrat, bestehende Räumlichkeiten der Schulen außerschulisch nutzen zu lassen. Die Beantwortung dieser Frage ist unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung über die Erforderlichkeit neuer Räumlichkeiten, verbunden mit erheblichen zusätzlichen Kosten, zu treffen. Anhand der genannten Vorlagen wird deutlich, dass das Thema Bedeutung im Ortsbeirat 2 hat. Es wird daher als misslich empfunden, dass anhängige Vorlagen zu dem Thema unbeantwortet bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6633 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 21 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 218 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2037 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 171 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3301 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 658 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4906 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4