Reflexion
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Bitte Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines FrankfurtPass wegen aktueller Preissteigerung prüfen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 577/2 Betreff: Bitte Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass wegen aktueller Preissteigerung prüfen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und falls ja, in welchem Umfang, beabsichtigt ist, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass angesichts der aktuellen rasanten Preissteigerung noch im Jahre 2023 anzuheben. Falls der Magistrat beabsichtigt, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass anzuheben, hielte es der Ortsbeirat eine Anhebung für einen 1-Personenhaushalt mindestens auf die aktuell für 2-Personenhaushalte vorgesehene Einkommensgrenze und entsprechend die Anhebung für einen 2-Personenhaushalt auf die aktuell für 3-Personenhaushalte vorgesehene Einkommensgrenze und entsprechend so weiter fort für angemessen. 2. Falls der Magistrat nicht beabsichtigen sollte, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung des Antrages eines Frankfurt-Pass anzuheben wird er gebeten, die Gründe hierfür dem Ortsbeirat näher auszuführen. Insbesondere wären rechtliche Hindernisse, die einer baldigen Anhebung der Einkommensgrenze für den Frankfurt-Pass entgegenstehen, zu skizzieren. Begründung: Durch Rekordpreise für Energie und eine Rekordinflation müssen aus Sicht des Ortsbeirates die Einkommensgrenzen für den Frankfurt-Pass überdacht werden, da -soweit die Einkommen nicht im selben Maße steigen- in der Folge mehr Menschen als zuvor von Armut betroffen sein werden. Insbesondere für die Bockenheimer Stadtteile ist die soziale und kulturelle Durchmischung charakteristisch. Es ist Aufgabe des Magistrats z.B. durch eine Erweiterung der Einkommensgrenze des Frankfurt-Passes auch in der Zeit der Krise die Teilhabe am sozialen Miteinander vor allem für geringe Einkommen auch in Bockenheim zu schützen und zu fördern. Im folgenden die aktuellen Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes, die durch die aktuelle Entwicklung vom Ortsbeirat-2 nicht mehr als angemessen angesehen wird. Quelle war im folgenden www.frankfurt.de: "Die Einkommensgrenzen [ für den Frankfurt-Pass] betragen ab dem 10. Juni 2020 bei 1-Personenhaushalten 976,00 EUR netto 2-Personenhaushalten 1.264,00 EUR netto 3-Personenhaushalten 1.550,00 EUR netto 4-Personenhaushalten 1.838,00 EUR netto 5-Personenhaushalten 2.126,00 EUR netto und erhöhen sich für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft um 288,00 EUR netto. Zum Haushalt im Sinne dieser Regelung zählen alle Personen der Haushaltsgemeinschaft, unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Familienstand und Alter. Bei der Einkommensberechnung werden individuelle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw. nicht zusätzlich berücksichtigt. Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, haben in jedem Fall Anspruch auf einen Frankfurt-Pass." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3437 2023 Die Vorlage OF 577/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Absatz von Ziffer 1. und in der Begründung die Quelle gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass wegen aktueller Preissteigerung prüfen!
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2321 Betreff: Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass wegen aktueller Preissteigerung prüfen! Der weitaus größte Teil der Inanspruchnahme des Frankfurt-Passes entfällt auf die Kosten für die Zeitfahrkarten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Zum 01.01.2021 wurde die Erhöhung der Fahrkartenpreise nicht an die Frankfurt-Pass-Inhaber:innen weitergegeben. Zum 01.01.2023 erfolgte eine deutliche Senkung der Eigenbeteiligung an den Fahrkosten. Der Abgabepreis einer Monatskarte mit Frankfurt-Pass reduzierte sich aufgrund der Bezuschussung von 70 Prozent von 67,80 € auf 26,95 €. Aus Sicht des Magistrats ist eine Erweiterung der berechtigten Personenkreise sowie die Überarbeitung des Angebotes erforderlich. So könnten z.B. alle Bezieher:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag (zukünftig auch Kindergrundsicherung) einkommensunabhängig berechtigt sein. Im Rahmen der angestrebten Digitalisierung des Frankfurt-Passes ist aktuell eine Arbeitsgruppe damit befasst, die notwendigen Schritte zur Neuausrichtung zu betrachten. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf das Zusammenspiel von Berechtigtenkreis, Digitalisierung, Angebot und Automatisierung gelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3437
Beratung im Ortsbeirat: 4
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