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Reflexion

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Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 340/12 Betreff: Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022 Nach mehrfacher Nachfrage erhielten wir nunmehr eine Antwort der Autobahn GmbH vom 19.01.2022/14.12.2022, aus der sich ergibt, dass dies immer eine Einzelfallentscheidung ist. Zusammenfassend ist der Antwort zu entnehmen, dass an div. Stellen zu div. Zeiten die Grenzwerte überschritten werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. mit der Autobahn GmbH direkte Gespräche im Hinblick auf den Start der 4. Runde im Dezember 2022 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Teilplan Straßenverkehr (Mail vom 15.12.2022 aus dem Umweltamt der Stadt Frankfurt) unter Beteiligung der betroffenen Ortsbeiräte zu führen, um auf der veralteten Grundlage von 2007 nunmehr eine neue Bewertung des Lärms auch unter klimapolitischen Gesichtspunkten zu erreichen. 2. Ferner sollen daraus Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch Straßenverkehr möglichst parallel, zeitnah umgesetzt werden. Begründung: Der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg, der nur in Teilen über (nicht ausreichenden) Lärmschutz verfügt, ist von einem Dauerlärmpegel tags und nachts überzogen. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hier aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2023 Die Vorlage OF 340/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor 1. der erste Satz wie folgt lautet: "Nach mehrfacher Nachfrage erhielten wir nunmehr eine Antwort der Autobahn GmbH vom 19.01.2022/14.12.2022, aus der sich ergibt, dass die streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Lärmschutzmaßnahmen immer Einzelfallentscheidungen sind"; 2. unter Ziffer 2. nach dem Wort "Straßenverkehr" die Worte "auf Kosten der Autobahn GmbH" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4