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E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-EbertSiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 entstanden aus Vorlage: OF 446/1 vom 06.05.2022 Betreff: E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass eine E-Ladestation für Pkw in der Tevesstraße aufgestellt und der Parkplatz entsprechend markiert wird. Dazu wird der Magistrat gebeten, auf potenzielle Betreiber zuzugehen. Begründung: Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wünschen sich einen Parkplatz mit einer E-Ladestation für Pkw. Da immer mehr Einwohner auf E-Autos umsteigen, sollte möglichst schnell, mit Unterstützung der Stadt Frankfurt, eine E-Ladesäule installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Antrag vom 12.04.2023, OF 813/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50
E-Ladestationen für PKW in der Friedrich-Ebert-Siedlung
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Betreff: E-Ladestationen für PKW in der Friedrich-Ebert-Siedlung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Konzept, dass Ladestationen im öffentlichen Straßenraum von privatwirtschaftlichen Betreibern bzw. Investoren zu errichten sind. Die Stadt selbst tritt nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) auf. Bei diesem Konzept schlägt die Stadt potenziellen Betreibern keine geeigneten Flächen vor, weil dies eine Verzerrung des freien Wettbewerbes darstellen würde. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirates nicht nachkommen. Interessierte LIS-Investoren ermitteln selbst geeignete attraktive/ wirtschaftliche Standorte für Ladeinfrastruktur (Normal- und Schnell-Laden) im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit sowie anderen Kriterien. Investoren prüfen in der Regel, ob ein potenzieller Standort für einen Ladepunkt einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet und verschiedene Kriterien erfüllt, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann: - Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte - Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten - Multi-User Nutzung (Taxi, ÖPNV, Privatnutzer, Pflegedienste etc.), welches eine gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen ermöglicht - Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm) - Ausreichend Platz für Trafostation, Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, sowie geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.) Da sich der genaue Standort während des Genehmigungsverfahrens durchaus noch ändern kann, kann vonseiten des Magistrats keine finale Aussage erfolgen, ob an dem vom Ortsbeirat genannten Standort eine E-Ladesäule installiert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Antrag vom 12.04.2023, OF 813/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942
Installation einer E-Ladesäule an der Ecke Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 813/1 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Ecke Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert daraufhin zu wirken, dass eine E-Ladestation an der Ecke Herxheimerstraße / Tevesstraße installiert wird. Begründung: Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der ST 2332 heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Parkhaus-Kundinnen einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z.B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3942 2023 Die Vorlage OF 813/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und Die Partei (= Ablehnung)
Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691
Beratung im Ortsbeirat: 4
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