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Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und OmegaBrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 20.11.2022 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Vorgang: OM 6608/20 OBR 11; ST 380/21 Der Magistrat wird gebeten , die in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 380, zugesagte und bisher nicht ausgeführte Sanierung des Straßenbelags auf dem genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße zeitnah auszuführen. Zudem ist die Benutzung des Fußweges auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße in diesem Bereich zu gewährleisten (siehe Fotos). Begründung: Der Zustand des Straßenbelags im oben beschriebenen Bereich ist unter Sicherheits- und Lärmaspekten betrachtet in einem inakzeptablen Zustand. Mehrachsige Lkws produzieren auf dem Streckenabschnitt ob des Zustandes der Straße ohrenbetäubenden Lärm und Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden. Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer vollführen Slalomfahrten rund um die Fahrbahnzerstörungen. Der Gehweg ist aufgrund der Parksituation und des Zustandes nicht zu benutzen. Auf dieser Straße fahren täglich zwischen 55.000 und 60.000 Kraftfahrzeuge. Diese Infrastruktur muss aus Verkehrssicherheits- und Umweltgründen in einem angemessenen guten Zustand sein, der im Moment nicht gegeben ist! Blick nach Süden: (Fotos: Thomas Dorn) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6608 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Antrag vom 18.06.2023, OF 476/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 Aktenzeichen: 66 0
Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Die Sanierung des Straßenbelags der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke erfolgt in Abstimmung mit den Arbeiten von Hessen Mobil an der Omega-Brücke. Hessen Mobil hat bereits die östlichen Rampen der Omega-Brücke und die Auf- beziehungsweise Abfahrt Kilianstädter Straße saniert. Die weitere Sanierung wurde aufgrund der notwenigen Sanierung der Ratswegbrücke zurückgestellt. Nach Rücksprache mit Hessen Mobil erfolgt die Sanierung der westlich liegenden Rampen im Frühjahr 2024. Im Anschluss daran plant der Magistrat den erneuerungsbedürftigen Abschnitt der Hanauer Landstraße zu sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Antrag vom 18.06.2023, OF 476/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160
Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 476/11 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: bezugnehmend auf die ST817, vom 24.03.2023, "Sanierung des Straßenbelags der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke" fordern wir den Magistrat auf, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z.B. Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorräder und auf Grund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorräder, Fahrradverkehr etc., quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehört zum täglichen Verkehrsaufkommen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrer:innen zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu für Leib und Leben gefährlichen Situationen. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringlich mit den im Antragstext vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4160 2023 Die Vorlage OF 476/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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