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Reflexion

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Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 844/6 Betreff: Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, mit dem Ziel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden von 22 bis 7 Uhr auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648, A5 und B40 rund um die westlichen Stadtteile einzurichten. Überwacht werden sollen diese durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen, auch übergreifend über die verschiedenen Autobahnen, um die Lärmbelästigung der Bürger*innen, zumindest in den Nachtstunden zu reduzieren. Mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurde diese in Niedersachsen und Österreich bereits erfolgreiche und sehr effektive Möglichkeit Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu überwachen ermöglicht. Begründung: Die Autobahnen A 66, A 648 und A5, sowie die vierspurig ausgebaute B 40 bilden einen Ring um die westlichen Stadtteile, laufen teils unmittelbar durch bebautes und bewohntes Stadtgebiet. Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Lärmbelästigung zahlreicher Bürger*innen, nicht nur im unmittelbaren Bereich dieser Straßen. Insbesondere in den Nachtstunden führt übermäßiger Lärm zu Schlafstörungen und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden. Es wird beobachtet, dass es gerade in den späten Abendstunden durch besonders schnelles Fahren, auch mit überlauten Fahrzeugen zu erheblichen Lärmspitzen kommt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h würde den Lärmteppich deutlich reduzieren. Jedoch ist deren Umsetzung durch Beschilderung wenig effektiv, da diese nur von wenigen Verkehrsteilnehmern vollständig beachtet werden, gerade mit dem Hintergrund des Lärmschutzes und in den Nachtstunden. Von daher ist eine Umsetzung nur in Verbindung mit einer streckenbezogenen, nicht nur punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung, eben der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle, zielführend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4374 2023 Die Vorlage OF 844/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Beratung im Ortsbeirat: 4