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Reflexion

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Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet An der Sandelmühle

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 6/8 Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. prüfen zu lassen, welche Belastungswerte der Boden im Baugebiet aufweist. Es sollen die Werte für Schwermetall sowie andere Grundwasser gefährdende Stoff gemessen werden, um diese vor Baubeginn eventuell richtig zu beseitigen und den Boden zu reinigen. 2. eventuell noch im Erdreich vorhandenes Kriegsmaterial zu beseitigen und eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst anzufordern. 3. besonders im hinteren Bereich des Geländes zu prüfen, ob eventuell Schwer- und/oder Maschinen-Öl ausgetreten ist und der Boden kontaminiert ist. Begründung: Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Geländes als Industriegebiet sowie der langen Leerstandszeiten der Gebäude und Anlagen auf dem Gelände, ist mit einer Verunreinigung der Böden und des Grundwassers zu rechnen. Um eine solche Belastung auszuschließen und somit auch eine Belastung der zukünftigen Anwohner zu minimieren, wird eine Untersuchung dringend gefordert. Aufgrund von Aussagen ehemaliger Anwohner und Mitarbeiter des Geländes ist anzunehmen, dass es zu starken Verunreinigungen und zu auslaufenden Flüssigkeiten während des Abrisses der alten Anlagen der VDO gekommen ist. Des Weiteren stand das Gelände aufgrund seiner im Krieg relevanten Produktionen stark unter Bombardierung. So ist davon auszugehen das sich heute noch Blindgänger im Bereich des Geländes im Boden finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 6/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 539 2021 Die Vorlage OF 6/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet „An der Sandelmühle“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 6/8 vom 24.05.2021 Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche Belastungswerte der Boden im Baugebiet aufweist. Es sollen die Werte für Schwermetall sowie andere Grundwasser gefährdende Stoffe gemessen werden, um diese vor Baubeginn eventuell richtig zu beseitigen und den Boden zu reinigen; 2. eventuell noch im Erdreich vorhandenes Kriegsmaterial zu beseitigen und eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst anzufordern; 3. besonders im hinteren Bereich des Geländes zu prüfen, ob eventuell Schwer- und/oder Maschinenöl ausgetreten und der Boden kontaminiert ist. Begründung: Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Geländes als Industriegebiet sowie der langen Leerstandszeiten der Gebäude und Anlagen auf dem Gelände, ist mit einer Verunreinigung der Böden und des Grundwassers zu rechnen. Um eine solche Belastung auszuschließen und somit auch eine Belastung der zukünftigen Anwohner zu minimieren, wird eine Untersuchung dringend gefordert. Aufgrund von Aussagen ehemaliger Anwohner und Mitarbeiter des Geländes ist anzunehmen, dass es zu starken Verunreinigungen und zu auslaufenden Flüssigkeiten während des Abrisses der alten Anlagen der VDO gekommen ist. Des Weiteren stand das Gelände aufgrund seiner im Krieg relevanten Produktionen stark unter Bombardierung. So ist davon auszugehen, dass sich heute noch Blindgänger im Bereich des Geländes im Boden finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle"

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 64 Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle" Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens B 889 Sandelmühle beteiligte das Stadtplanungsamt das Umweltamt. Aus der Stellungnahme im Zuge der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs sind einzelne Werte von schädlichen Bodenverunreinigungen oder deren Überschreiten als Ausdruck von Belastungen nicht zu entnehmen. Eine Kennzeichnung von Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes als erheblich belastet erfolgte nicht. Zu 1.: Bis zum Jahr 2013 wurden im Bereich des Baugebiets "An der Sandelmühle" Bodenverunreinigungen des ehemaligen Gaswerks Heddernheim sowie weiterer betriebsbedingter Schadstoffe, verursacht durch die VDO Adolf Schindling AG, durch Bodenaushub umfangreich saniert. Träger der Maßnahme waren die Sanierungsverantwortlichen (Continental AG und Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Umweltamt). Die Sanierungsgruben wurden nach Aushub und Erfolgskontrolle der Sanierung bis 1 Meter unter die ehemalige Geländeoberkante mit unbelastetem Bodenmaterial verfüllt. Alle Arbeiten wurden nach Vorgaben durch die Altlastenbehörde (RP Darmstadt) von einem Gutachter überwacht und dokumentiert. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass im Plangebiet trotz der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen noch Reste künstlicher Auffüllungen vorhanden sind, die potenziell schadstoffhaltig sein können. In den für die Bebauung vorgesehenen Baufenstern ist der jeweilige Eigentümer im Rahmen der Baugrunduntersuchung für die Untersuchung der Böden auf Schadstoffe verantwortlich, damit eine geeignete Verwertung / Entsorgung des Aushubs sichergestellt werden kann. Zu 2.: Da das Plangebiet in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet liegt, ist eine systematische Überprüfung auf Kampfmittel vor Beginn der Bauarbeiten und der Baugrunduntersuchungen erforderlich, was auch in die Begründung zum B-Plan 889 eingeflossen ist. Zum Risiko von vorhandenen Bombenblindgängern im Nordteil wurde ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Zu 3.: Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen lassen für den hinteren Bereich des Geländes keine Rückschlüsse auf Verunreinigungen mit Schwer- oder Maschinenöl zu. Es sind beim Umweltamt, Bereich Altlasten/Bodenschutz, keine Hinweise auf ausgelaufene Flüssigkeiten während der Abriss- und Rückbaumaßnahme bekannt. Sollten im hinteren Bereich des Geländes Bodenkontaminationen vorhanden sein, so sind diese im Rahmen der Bebauung bzw. Gestaltung zu beseitigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 539

Beratung im Ortsbeirat: 4