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Reflexion

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Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 42/8 Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkanten an der Ecke Heddernheimer Landstraße / Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nord-westliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung: Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung 1 Betreffende Bordsteinkante Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 547 2021 Die Vorlage OF 42/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 547 entstanden aus Vorlage: OF 42/8 vom 22.06.2021 Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nordwestliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung: Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen, sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung: Betreffende Bordsteinkante (Foto: Antragstellerin) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme (ST 2142) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4