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Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 68/9 Betreff: Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der o.g. Stelle einen Fußgänger- / Fahrradüberweg, ggf. Bodenwellen anzubringen oder andere geeignete Maßnahme zu ergreifen. Begründung: Diese Straßenkreuzung stellt wegen schlechter Einsicht in die Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besonders für Kinder eine Gefahr dar. Der Landwehrgraben wird rege und von vielen Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen genutzt, während es für Autofahrer*innen nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es an dieser Stelle zu Kreuzungsverkehr kommt. Anwohner berichten von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Trotz einer bereits eingerichteten Tempo-30-Zone kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen durch Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit. Der schmale Landwehrgraben ist eine wichtige Verbindung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen und wird von zahlreichen Kindern als Teil ihres Schulweges genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 568 2021 Die Vorlage OF 68/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Da es sich auch um einen Schulweg handelt, wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle einen Fußgänger-/Fahrradüberweg ggf. Bodenwellen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 68/9 vom 23.06.2021 Betreff: Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße Da es sich auch um einen Schulweg handelt, wird der Magistrat gebeten, an der o. g. Stelle einen Fußgänger-/Fahrradüberweg, ggf. Bodenwellen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Diese Straßenkreuzung stellt wegen schlechter Einsicht in die Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer und besonders für Kinder eine Gefahr dar. Der Landwehrgraben wird rege und von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt, während es für Autofahrerinnen und Autofahrer nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es an dieser Stelle zu Kreuzungsverkehr kommt. Anwohner berichten von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Trotz einer bereits eingerichteten Tempo-30-Zone kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen von Fahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Der schmale Landwehrgraben ist eine wichtige Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und wird von zahlreichen Kindern als Teil ihres Schulweges genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2135 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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