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Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 568/2 vom 02.01.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und der Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für Bockenheim sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Stadtteil Bockenheim gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, in Bockenheim eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der Bockenheimer Mischung breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen (u. a. Bockenheim) gewertet werden; 6.welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob der Magistrat hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten der Magistrat für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten werden gesehen, Anbieterinnen und Anbietern von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenz ielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzern einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten der Magistrat ergreift, um in eigenen Immobilien (z. B. Jordanstraße 3 - Bockenheim/ehemals Gaststätte Pielok) gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen bzw. Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob der Magistrat die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob der Magistrat zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungsatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomie-Ketten, Handy-Läden, Shisha-Bars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Das Beispiel des Traditionslokals Heck Meck in Bockenheim hat deutlich gemacht, dass gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet sind. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zu Gunsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge, Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach BauGB besonderen Schutz genießt. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z.B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z.B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens 9 Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor insbesondere in Stadtteillagen gehört. Gerade hier jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z.B. für den Betrieb Frauenbetriebe e.V. und "Möbel & Design" (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro/qm erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 qm) zulassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6735 2025 Die Vorlage OF 1092/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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