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Projektvorstellung zur Einhausung der A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2025, OF 840/3 Betreff: Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat werden aufgefordert, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen. Insbesondere fordern wir: - Den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens - Darin enthalten die Information, bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren, sowie - Wann die fertigen Untersuchungen der DEGES vorgestellt werden - Wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der SVV) plant Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von 10m. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer DEGES Verkehrsuntersuchung seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte von irgendwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wenden wir uns an die Dezernate. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6760 2025 Die Vorlage OF 840/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
- Baumaßnahmen an der A 661 - Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 - Projektvorstellung Einhausung A 661
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006 Betreff: - Baumaßnahmen an der A 661 - Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 - Projektvorstellung Einhausung A 661 Die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) hat Planungsrecht zur Vervollständigung der A661. Zu den hierfür notwendigen Maßnahmen sind durch sie erste Schritte eingeleitet worden. Um Sondierungsmaßnahmen, Bodengrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten ausführen zu können, ist ein Vegetationsrückschnitt unumgänglich gewesen. Wie die AdB mitgeteilt hat, mussten die Maßnahmen aufgrund des Planungstaktes für die Vervollständigung der Autobahn zeitnah stattfinden, sind aber keinesfalls behindernde bzw. konkurrierende Verfahrensschritte für das Einhausungsvorhaben. Maßnahmen, die im Bereich New Atterberry/Friedberger Landstraße durch die Autobahngesellschaft im Rahmen der planfestgestellten Vervollständigung der Autobahn ausgeführt werden, stehen in der Verantwortung der AdB. Konkrete Aussagen zu Zeitplan, Meilensteinen und Planungen zum Lärmschutz können nur durch die AdB selbst erfolgen. Aktuell finden noch finale Abstimmungen zwischen den zu beteiligenden Ämtern statt. Parallel hierzu ist die Magistrats-Vorlage zur Beschlussfassung in Vorbereitung und steht kurz vor Fertigstellung. Mit dieser Vorlage wird der Abschlussbericht der DEGES sowie die Planunterlagen zur Entwurfsfassung, Zeitplanung und Kostenübersicht vorgelegt. Zum anderen soll gleichzeitig mit dieser Vorlage die nächste Phase, die der Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses dient, eingeleitet und beschlossen werden. Vorgeschaltet und beabsichtigt ist, eine Informationsveranstaltung über den Sachstand der Planungen zur Einhausung abzustimmen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vorzustellen. Das Stadtplanungsamt wird auf den Ortsbeirat diesbezüglich zukommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6734 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6760 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6896
Beratung im Ortsbeirat: 4
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