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Reflexion

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Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die ST 71 vom 13.01.2025 schlägt der Ortsbeirat vor, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - 10 Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme 71 vom 13.01.2025 hat der Magistrat den Ortsbeirat in Bezug auf den Antrag OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie dem Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. 2 Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6883 2025 1. Die Vorlage OF 596/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt und BFF gegen GRÜNE, 2 SPD und Linke (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4