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Abfallbehälter und Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3491 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 12.07.2018 Betreff: Abfallbehälter und Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass zumindest ein großer Abfallbehälter am Oberräder Waldrand auf Höhe Oberer Grenzweg aufgestellt und einmal wöchentlich geleert wird. Weiterhin wird der Magistrat um Kontrolle der Grundstücksnutzungen am Oberräder Waldrand gebeten. Soweit nicht erlaubte Wohnnutzungen festgestellt werden, sollen für die dort lebenden Personen andere Wohnmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hierbei sollten Sozialarbeiter eingesetzt werden. Begründung: Bei einem gemeinsamen Rundgang des Ortsbeirates mit dem zuständigen Revierförster und der Leiterin der Abteilung Stadtforst sind die Missstände am Oberräder Waldrand zur Sprache gekommen. Dort installierte Abfallbehälter quellen trotz mehrmals wöchentlicher Leerung über, da dort Hausmüll von wohl in den Oberräder Gärten lebenden Personen abgeladen wird. Vor diesem Hintergrund lehnt es das Forstamt auch ab, weitere vom Ortsbeirat angeregte Abfallbehälter in der näheren Umgebung zu installieren. Zur Begegnung dieser Problematik schlägt der Ortsbeirat drei Maßnahmen vor. Erstens, das Aufstellen eines großen Abfallbehälters am Waldrand mit wöchentlicher Leerung, um der akuten Vermüllung Herr zu werden. Dabei ist dem Ortsbeirat bewusst, dass ein solches Aufstellen weitere Personen zum Müllentladen einladen könnte. Es sollte trotzdem zumindest ausprobiert werden. Zweitens, die Kontrolle der Nutzungen der Grundstücke am Waldrand in Bezug auf illegale Wohnnutzungen. Hierbei soll behutsam vorgegangen und zunächst ein Dialog mit den Betroffenen durch Sozialarbeiter hergestellt werden. Drittens, das Auflegen eines Programmes zur Unterstützung der dort lebenden Personen bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2232 Antrag vom 12.10.2020, OF 1838/5 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6951 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1838/5 Betreff: Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II) Vorgang: OM 3491/18 OBR 5; ST 2232/18 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass zumindest ein großer Abfallbehälter am Oberräder Waldrand auf Höhe "Oberer Grenzweg" aufgestellt und mehrmals wöchentlich geleert wird. Weiterhin bittet der Ortsbeirat um Kontrolle der Grundstücksnutzungen am Oberräder Waldrand. Soweit nicht erlaubte Wohnnutzungen festgestellt werden, sollen für die dort lebenden Personen andere Wohnmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hierbei sollten Sozialarbeiter eingesetzt werden. Begründung: Am Waldrand installierte Abfallbehälter quellen regelmäßig über, da dort Hausmüll von wohl in den Oberräder Gärten lebenden Personen abgeladen wird. Zur Begegnung dieser Problematik schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen vor: 1. Eine häufigere Leerung der am Waldrand befindlichen Abfallbehälter, um der akuten Vermüllung Herr zu werden. 2. Die Kontrolle der Nutzungen der Grundstücke am Waldrand in Bezug auf illegale Wohnnutzungen. Hierbei soll behutsam vorgegangen und zunächst ein Dialog mit den Betroffenen durch Sozialarbeiter hergestellt werden. 3. Das Auflegen eines Programmes zur Unterstützung der dort lebenden Personen bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten. Entgegen der anscheinend nur singulären Wahrnehmung der Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand durch das Umweltamt am 20.09.2020 (vgl. ST 2232 vom 26.11.2018), kommt es in diesem Bereich immer wieder zu größeren Ansammlungen von Hausmüll und Sperrmüll. Auch zeigen bereits die Luftaufnahmen des Areals (vgl. planAS / googlearth), dass die Bebauung in den Gärten teilweise sehr ausufernd ist und Züge einer Wohnbebauung einnimmt. Dies, gepaart mit den verstärkten Ansammlungen von Hausmüll, lässt den Schluss auf eine möglicherweise illegale Wohnnutzung zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3491 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2232 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6951 2020 Die Vorlage OF 1838/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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