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Reflexion

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Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1072/10 Betreff: Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit der gerodeten Fläche von rund 485 m2 auf der Gemarkung: 0509, Flurnummer: 8, Flurstücksnummer: 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt. Falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt? Begründung: Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u.a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah! Anlage zu "Zweckentfremdung auf Flurstück 237/2?", vom 02.06.2025 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7118 2025 Die Vorlage OF 1072/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4