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Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23

Vorlagentyp: OA Magistrat

Bisheriger Verlauf

07.02.2025

Vortrag des Magistrats

Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main ĂŒber Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und SondernutzungsgebĂŒhren vom 21.03.2024

Details im PARLIS M_23_2025
20.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23

Details im PARLIS OA_536_2025
20.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Details im PARLIS OF_837-3_2025
12.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Details im PARLIS ST_745_2025

OA 536

Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23

Ortsbeirat 3
Anregung vom: 20.2.2025

Entstanden aus

OF 837/3 vom 20.02.2025

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
Der Vorlage M 23 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt geändert wird: a) Ziffer 4. (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) wird auf jährlich 30 Euro analog zu Ziffer 3. (Außengastronomie) festgelegt; b) Ziffer 5. (Warenauslagen vor den Geschäften) wird auf dieselben Sätze wie in Ziffer 3. geändert; c) bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide werden entsprechend der neuen Gebühren berichtigt.

Begründung

Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen, und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden.

Zuständige Ausschüsse

Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss

Dazugehörende Vorlage

Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 745