Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Details im PARLIS OF_1465-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Details im PARLIS OM_7408_2025Antrag Ortsbeirat
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Details im PARLIS OF_1465-5_2025Anregung Ortsbeirat
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Details im PARLIS OM_7408_2025OF 1465/5
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Begründung
Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge - darunter Müllfahrzeuge - die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn der Abstand von weniger als 5 Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat