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Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

17.07.2025

Antrag Ortsbeirat

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Details im PARLIS OF_1465-5_2025
05.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Details im PARLIS OM_7408_2025

OF 1465/5

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

GRÜNE
Antragsdatum: 17.7.2025

Begründung

Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge - darunter Müllfahrzeuge - die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn der Abstand von weniger als 5 Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 5
2025-09-05 | TO I, TOP 22
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 1465/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 7408 2025 Die Vorlage OF 1465/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme