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Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

06.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Details im PARLIS OF_1504-5_2025
05.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Details im PARLIS OM_7432_2025

OF 1504/5

Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

CDU
Antragsdatum: 6.8.2025

Begründung

Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste usw.) aus. Die führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen.

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 5
2025-09-05 | TO I, TOP 60
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 1504/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 7432 2025 Die Vorlage OF 1504/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme