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Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Lesezeit: 1 Minuten
Reflexions-Analyse
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.08.2025, OF 1504/5

Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann.

Begründung:

Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste usw.) aus. Die führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen.
Beratung im Ortsbeirat: 5