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Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Details im PARLIS OF_1504-5_2025
05.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Details im PARLIS OM_7432_2025
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.08.2025, OF 1504/5

Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann.

Begründung:

Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste usw.) aus. Die führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7432 2025 Die Vorlage OF 1504/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme